"Krone"-Kolumnist Michael Jeannée und der Motoren imitierende Heurigenwirt Martin Zimmermann fliegen Freitag aus der Show - laut Vertrag müssten sie weiter über sie schweigen.

Foto: ORF/Badzic

Wien - Die Bedingungen für Teilnehmer an der ORF-Version der Talenteshow kann man auch branchenüblich nennen. Strenge Regeln kennt man von "Ich bin ein Star, holt mich hier raus", "Next Top Model" oder ORF-Formaten wie "Starmania" und "Helden von Morgen". Und doch gibt es Menschen, die mit Unterhaltung ihren Unterhalt verdienen und dankend auf den "Knebelvertrag" für die Große Chance verzichten.

Was stört diese Menschen an dem Elf-Seiten-Vertrag, den Teilnehmer mit der ORF Marketing Service GmbH & Co KG sowie Sony Music Entertainment Austria GmbH schließen müssen, um mitzumachen? "Künstler werden derartig geknebelt, der Vertrag ist grenzenlos einseitig. Künstler dürfen sich nicht mehr selbst vermarkten, kein eigenes Booking mehr betreiben, müssen kostenlos für Aufnahmen und Tourneen zur Verfügung stehen, die Namensrechte gehen weltweit und exklusiv an den ORF über, und der Vertrag kann einseitig vom ORF auf drei Jahre verlängert werden." Vom ORF oder von Sony Music.

Schweigen oder zahlen

Gleich die Präambel verpflichtet Teilnehmer ("bei sonstigem Schadenersatz"), über Vertrag, Rechte und Pflichten, Engagements und Einkünfte zu schweigen. Auch nach Vertragsende über Infos von Sony oder ORF.

Auch den Vertrag zu erfüllen kann Teilnehmer etwas kosten: Erstellt Sony etwa ein Video oder Remixe, kann der Konzern 50 Prozent der Produktionskosten laut Vertrag von Umsatzbeteiligungen und Vergütungen für den Teilnehmer abziehen.

Sony hat Exklusivrechte an Werken des Teilnehmers. Nimmt es sie nicht wahr und überlässt sie anderen Firmen, bekommt Sony 20 Prozent der Nettoerlöse des Teilnehmers dafür.

Von Single-Einnahmen bekommen Teilnehmer sieben Prozent des Verkaufspreises (abzüglich eines "Verpackungs/Technikabzugs von 15 Prozent), für Alben acht, ab 10.000 Stück neun.

Voll in Kraft tritt der Vertrag mit dem Halbfinale (schon davor gilt die Schweigepflicht). Der ORF spricht von einem "branchenüblichen" Vertrag. Die Option auf Verlängerung verpflichte ORF und Sony zur Produktion von DVD oder Album. Kandidaten profitierten von "intensiver" PR zur Show. (Harald Fidler/DER STANDARD; Printausgabe, 22.9.2011)