Der "häusliche Unterricht" ist im Paragraf 11 des Schulpflichtgesetzes geregelt. Darunter fallen sowohl der Unterricht zu Hause als auch der Besuch einer Schule ohne Öffentlichkeitsrecht. Jedes Kind, das seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat, kann zum häuslichen Unterricht angemeldet werden und erhält Schulbücher, die Eltern müssen keine pädagogische Ausbildung vorweisen.
Der Lernerfolg muss einmal pro Jahr durch eine Externistenprüfung an einer Schule nachgewiesen werden. Diese Prüfung kann auch in einem anderen Bundesland abgelegt werden. Bei Kindern im Volksschulalter können die Eltern unter mehreren Prüfungsschulen wählen. Im AHS-Bereich sind die Prüfungstermine für die einzelnen Gegenstände über das ganze Schuljahr verteilt.
Wiederholen wie im regulären Schulsystem ist nicht vorgesehen. Besteht ein Kind die Prüfung nicht, muss es im nächsten Schuljahr den Unterricht an einer öffentlichen Schule besuchen. (fern, DER STANDARD; Printausgabe, 24./25.9.2011)