Vielen österreichischen Oppositionspolitikerin gilt die deutsche Regelung von Untersuchungsausschüssen als Vorbild. Was Wunder, hat es die Opposition in Deutschland doch deutlich einfacher, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Es ist nämlich - anders als in Österreich - nur der Antrag von einem Viertel aller Bundestagsabgeordneten nötig.
Auch nach der Einsetzung dieses parlamentarischen Gremiums hat die Opposition mehr Befugnisse, sei es bei der Vorladung von Zeugen oder der Forderung nach Akteneinsicht. Die deutsche Regierung ist außerdem per Gesetz verpflichtet, einem U-Ausschuss Akten zur Verfügung zu stellen.
Allerdings werden Abgeordnete wie auch ihre Mitarbeiter durch das "Untersuchungsausschussgesetz" zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Erscheinen Zeugen nicht, kann gegen sie sogar Beugehaft verhängt werden. (bau, red, DER STANDARD; Printausgabe, 24./25.9.2011)