Wien - Im geplanten Lobbyistengesetz sind Verschärfungen beim Verbot von Provisionen für Lobbyisten geplant: Geht es nach dem Justizministerium, das seinen Entwurf überarbeitet hat, drohen für erfolgsbasierte Honorare künftig Verwaltungsstrafen, das Verbot soll zudem auch intern in Unternehmen gelten. Mit der SPÖ muss sich die ÖVP allerdings noch einigen.

Justizministerin Beatrix Karl hat den Begutachtungsentwurf überarbeiten lassen. Dabei gehe es vor allem um Präzisierungen, hieß es am Samstag. Die bloße Vereinbarung einer Lobbying-Provision soll künftig nichtig sein. Darüber hinaus hat ein Auftraggeber eines Erfolgshonorars mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 10.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 20.000 Euro zu rechnen. Neu ist nach Informationen des Justizministeriums auch, dass Zahlungen für Scheinrechnungen, also überhöhte Rechnungen, für Lobbyingtätigkeiten zugunsten des Bundes verfallen.

Was bleibt, ist etwa die Eintragung ins Lobbyistenregister. Kammern sind übrigens weiterhin enthalten. Funktionsträger dürfen weiters während ihrer Amtszeit nicht als Lobbyisten tätig sein. Außerdem ist nach wie vor die Nichtigkeit von Lobbyingaufträgen an Lobbyingunternehmen, die nicht in das Register eingetragen sind, vorgesehen. Allgemein drohen bei Verstößen bis zu 60.000 Euro Verwaltungsstrafe, unter bestimmten Umständen auch die Streichung aus dem Register. (APA)