St. Pölten - Ratlosigkeit herrscht im Büro Christa Kranzls, der aufgewerteten Niederösterreichischen Landesrätin für Konsumentenschutz (SP). "Für die Tier- und Fleischkontrolle in Schlachthöfen sind ab jetzt wir zuständig, nicht mehr das Agrarressort. So steht es im Regierungsabkommen", bekräftigt Pressesprecher Dietmar Steiner.
Auch das dazugehörige Budget - 400.000 Euro im laufenden Jahr - solle laut Regierungsbeschluss in Zukunft von Kranzl verwaltet werden. Als Einlösung der "seit Jahren erhobenen Forderung, dass die Kontrolle der Viehproduzenten nicht mehr den Produzenten selber - also der Landwirtschaft -, sondern vielmehr dem Konsumentenschutz obliegen soll".
Hauptverantwortung
Umso "verwirrender", so Steiner, seien deshalb Aussagen des niederösterreichischen Agrarlandesrats Josef Plank (VP). Dieser stellte die Sachlage im Gespräch mit dem STANDARD ganz anders dar: "Bei der Schlachthofkontrolle liegt die Hauptverantwortung weiter bei mir. So weit es sich um Veterinärangelegenheiten handelt."
Dieser Bereich erstrecke sich "ab Schlachtung" und ende "bei der Kontrolle des Fleisches: Da hat sich nichts geändert." Und auch Landesveterinärdirektor Franz Karner, im Zuge vergangener Fleischskandale mehrfach unter Beschuss geraten, unterstehe weiterhin dem Landwirtschaftsressort.
"Gewisse Änderungen", so Plank, werde es lediglich bei der Probenplanung geben: "Landesrätin Kranzl und ich sind aufgerufen, neue Konzepte gemeinsam zu erstellen." Eine Perspektive, die Kranzl-Pressesprecher Steiner gar nicht lohnend erscheint: "Sollen Schlachthöfe in Zukunft zwei verschiedenen politischen Kompetenzen unterstehen: So lange die Tiere leben, der Agrarlandesrat und sobald sie tot sind, der Konsumentenlandesrätin?", fragt er.
"Idiotische" Folgen
Vor allem für das handelnde Personal - Schlachthofmitarbeiter und verantwortliche Beschautierärzte - hätte eine solche Lösung "idiotische" Auswirkungen, meint auch Richard Elhenitzky, Direktor der österreichischen Tierärztekammer. Das ergebe sich schon aus der gesetzlichen Grundlage: Zwar werde die Schlachthofkontrolle in Länderkompetenz vollzogen, rechtlich jedoch sei sie an ein einziges Bundesgesetz - das Fleischuntersuchungsgesetz - gebunden.