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Die Luftfahrt wird in das europäische Emissionshandelssystem für den Klimaschutz integriert.

Foto: AP Photo/Andy Wong

Brüssel - Langstreckenflüge könnten sich durch den Emissionshandel ab kommendem Jahr um bis zu zwölf Euro pro Strecke verteuern. Das teilte die EU-Kommission in Brüssel am Montag bei der Bekanntgabe der Zuteilungen von Emissionszertifikaten an die Fluggesellschaften mit. Die Airlines könnten den Wert der Emissionszertifikate nach Einschätzung der Kommission "zu einem erheblichen Maße" auf die Passagiere umlegen.

Ab Jänner 2012 müssen alle Airlines bei Flügen mit Start oder Ziel in der EU für die Flugzeugabgase Emissionszertifikate, also Erlaubnisscheine für die Luftverschmutzung, vorweisen. Damit wird die Luftfahrt in das europäische Emissionshandelssystem für den Klimaschutz integriert. Dabei wurden bisher Zertifikate etwa für Kraftwerke und Industrieanlagen ausgegeben. Die Scheine, die eine Anlage nicht braucht, weil sie ihren Ausstoß drosselt, können zum Beispiel an ein anderes Unternehmen verkauft werden, das sich vergrößert. So bringt die Verringerung der Emissionen Geld ein. Das Gesamtvolumen der Zertifikate wird mit der Zeit verringert, um die Wirtschaft zu mehr Umweltfreundlichkeit zu zwingen.

Einen Großteil der Zertifikate bekamen die Unternehmen in der Vergangenheit umsonst. Dennoch legten insbesondere Stromerzeuger den Wert auch von kostenlosen Scheinen auf die Verbraucher um und strichen so Zusatzgewinne ein, wie die Kommission am Montag erinnerte. Dies sei auch bei den Fluggesellschaften denkbar. Legten die Airlines dagegen nur die Zertifikate um, die sie selbst bezahlen müssen, rechnet Brüssel mit unter zwei Euro Aufschlag pro Strecke bei Langstreckenflügen.

2012 bekommen die Airlines den Angaben zufolge 85 Prozent der Verschmutzungsrechte umsonst, von 2013 bis 2020 sind es noch 82 Prozent. 15 Prozent der verbleibenden Rechte werden versteigert, drei Prozent bilden ab 2013 eine Reserve für neue Fluggesellschaften oder unerwartetes Wachstum bei den bestehenden Unternehmen. Das System gilt auch für ausländische Airlines, die Ziele in der EU anfliegen. Mehrere Unternehmen, darunter die US-Airline Continental, haben in Europa dagegen geklagt. Nach ihrer Einschätzung überschreitet die EU ihre Kompetenzen, wenn sie die Flugkilometer einbezieht, die gar nicht auf ihrem Gebiet liegen. (APA)