Wien - Herr D. hat sich verwählt: Er gab in einem Grazer Magistrat seine Unterstützungserklärung für das Bildungsvolksbegehren ab. Kein Beamter hat ihm dabei gesagt, dass er das gar nicht darf. Volksbegehren sind nämlich ausschließlich Staatsbürger-Sache - was den Wahl-Steirer mit deutschem Pass ärgert, findet er doch die Forderungen des Bildungsvolksbegehrens (es läuft von 3. bis 10. November) gut.
Dass in Österreich lebende EU-Bürger nur auf Gemeindeebene - in Wien auf Bezirksebene - mitbestimmen dürfen, aber nicht bei Volksbegehren, stört auch die Grünen. "Wir sind für ein erweitertes Wahlrecht und das soll auch für Volksbegehren gelten. Die Leute sollen dort, wo sie leben, am politischen Prozess partizipieren können", sagt Verfassungssprecherin Daniela Musiol. Noch im Herbst will sie darüber Verhandlungen mit SPÖ und ÖVP starten.
Bei den Regierungsparteien stößt Musiol auf Verständnis: "Ich könnte mir das vorstellen", sagt SP-Verfassungssprecher Peter Wittmann. VP-Pendant Reinhold Lopatka ist auch "zur Diskussion bereit". Herrn D. wird das nicht mehr betreffen: Das Innenministerium, das die Unterstützungserklärungen kontrolliert, muss ungültige Stimmen rausfiltern. (pm, DER STANDARD, Printausgabe, 27.9.2011)