Bregenz - Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Freispruch im Vergewaltigungsprozess gegen den Feldkircher Bürgermeister Wilfried Berchtold bekräftigt. Damit hat das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts Feldkirch Rechtskraft erlangt, bestätigte Landesgericht-Pressesprecher Reinhard Flatz am Dienstag einen entsprechenden Vorabbericht der "Vorarlberger Nachrichten". Der OGH habe in einer nicht-öffentlichen Sitzung die eingelegten Nichtigkeitsbeschwerden abgewiesen, sagte Flatz. Berchtold zeigte sich in einer schriftlichen Stellungnahme erleichtert.

Nach dem Prozess am Landesgericht Feldkirch im März hatten sowohl die Staatsanwaltschaft Feldkirch als auch die Rechtsvertretung der angeblich vergewaltigten Frau Nichtigkeitsbeschwerde erhoben. Aufgrund der Nichtigkeitsbeschwerden musste der OGH überprüfen, ob es zu Verfahrensmängeln gekommen war, die eine Wiederholung des Prozesses gerechtfertigt hätten. Dies war nach Auffassung des Obersten Gerichts offenbar nicht der Fall - das Strafverfahren ist damit endgültig abgeschlossen.

Er habe von Anfang an betont, die ihm strafrechtlich vorgeworfenen Verfehlungen nicht begangen zu haben, erklärte der Bürgermeister am Dienstag in einer kurzen Aussendung. Mit dem rechtskräftigen Freispruch sei diese seine Aussage nun offiziell bestätigt. Berchtold ließ keinen Zweifel daran offen, dass er - entgegen der Forderungen der Oppositionsparteien im Landtag - Feldkircher Stadtoberhaupt zu bleiben gedenkt. "Ich werde weiter mit vollem Einsatz für Feldkirch arbeiten. Ich hoffe, dass ich damit das Vertrauen aller Feldkircherinnen und Feldkircher wieder zurückgewinnen kann", sagte Berchtold.

"Im Zweifel für den Angeklagten"

Auch ÖVP-Landesparteichef Landeshauptmann Herbert Sausgruber blieb nach dem endgültigen Freispruch für Berchtold bei seiner bekannten Position. "Wir haben bisher gesagt und es bleibt dabei: Die Frage der Amtsführung eines Bürgermeisters, der direkt gewählt ist, ist eine Sache, die in der betreffenden Gemeinde - in dem Fall in der Stadt Feldkirch - zu entscheiden ist", so der Landeshauptmann nach der Regierungssitzung.

Berchtold war am 4. März von einem Schöffensenat am Landesgericht Feldkirch nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Dem Bürgermeister wurde zur Last gelegt, sich im November 2009 bei einer Parteiklausur der ÖVP Feldkirch in Langenegg (Bregenzerwald) an seiner ehemaligen Geliebten und Parteikollegin vergangen zu haben. Der 57-jährige Stadtchef räumte zwar eine außereheliche Affäre ein, beteuerte in Sachen Vergewaltigung aber stets eine Unschuld. (APA)