Linz - Im Fall eines Volksschülers, der wegen Übergriffen eines Direktors in Linz die Republik klagt (derStandard.at berichtete), haben die österreichischen Gewaltschutzzentren die Finanzprokuratur aufgefordert, sich von ihrer Erklärung zu distanzieren. In einer Klagsbeantwortung war von einem "Arbeitsunfall" die Rede sowie davon, dass der Bub das Verhalten des Pädagogen selbst provoziert habe. Der Prozess startet am Mittwoch in Linz.

"Hier wird dem Gewaltopfer die Schuld für die Übergriffe gegeben", so die Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums Oberösterreich, Maria Schwarz-Schlöglmann, in einem Brief an die Finanzprokuratur und das Unterrichtsministerium." Österreich habe sich 1989 zum Gewaltverbot bekannt und damit auch der "G'sunden Watsch'n" eine Absage erteilt.

"Klare Absage an Gewalt"

Es sei wichtig, die Öffentlichkeit für dieses Thema zu sensibilisieren und Bewusstsein dafür zu schaffen, "dass für Gewalt immer der Täter die Verantwortung trägt und sie durch nichts gerechtfertigt werden kann", so Schwarz-Schlöglmann weiter. "Wir erwarten, dass sich die Finanzprokuratur und andere berufene Stellen der Republik ausdrücklich von dieser Erklärung distanzieren und Gewalt im pädagogischen Handeln eine klare Absage erteilen", fordert sie.

Der Direktor einer Linzer Volksschule soll mehrmals tätlich gegen das Kind vorgegangen sein. Laut Anwalt Kurt Lichtl, der den Schüler bzw. dessen Eltern im Prozess vertritt, gibt dieser zwei Vorfälle - einen "Klaps" und ein festes Anpacken am Arm - zu. Die Republik als Dienstgeber des Pädagogen habe zwar eingeräumt, dass dessen Vorgehen rechtswidrig war, sehe die Alleinschuld aber dennoch beim Schüler, der ihn entsprechend provoziert habe.

Prozess am Mittwoch in Linz

Lichtl hat auf Schmerzensgeld geklagt und verlangt für seinen Mandanten 3.500 Euro. Der Prozess beginnt am Mittwoch im Landesgericht Linz. Der Bub hat mittlerweile die Schule gewechselt. (APA)