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Künftig soll sich eine Hochzeit nicht mehr auf den Namen und das BürgerInnenrecht auswirken.

Foto: AP/Daniel Roland

Bern - Das neue Schweizer Namens- und BürgerInnenrecht soll dem Gebot der Gleichstellung von Mann und Frau nachkommen. Der Nationalrat in Bern ist am Mittwoch allen Beschlüssen des Ständerats gefolgt. Damit kann die auf eine sozialdemokratische Initiative zurückgehende Vorlage in die Schlussabstimmung. Künftig soll sich die Ehe nicht mehr auf den Namen und das BürgerInnenrecht auswirken. Wer jedoch möchte, kann einen Familiennamen wählen.

Ledigname oder Familienname

Die Brautleute können bei der Heirat zum Beispiel erklären, dass sie entweder den Ledignamen des Mannes oder jenen der Frau als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen. Das gilt auch für eingetragene PartnerInnenschaften von Homosexuellen. Sogenannte Allianznamen mit Bindestrich, wie etwa Widmer-Schlumpf, werden weiterhin zugelassen, da sie schon heute keinen juristischen Wert haben. Haben verheiratete Eltern einen gemeinsamen Familiennamen, wird dieser auf die Kinder übertragen. Paare ohne gemeinsamen Familiennamen müssen bei der Heirat entscheiden, welchen Namen die Kinder tragen sollen. Verheiratete Eltern können aber auch im ersten Jahr nach der Geburt eines gemeinsamen Kindes verlangen, dass dieses den Ledignamen des anderen Elternteils trägt. Die Revision vereinfacht Namensänderungen nach einer Scheidung oder nach dem Tod des/der Partners/Partnerin.

Eine von der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) dominierte Nationalratsminderheit wollte weitgehend am geltenden Recht festhalten, insbesondere am Grundsatz, wonach der Name des Ehemannes zum Familiennamen wird. (APA)