Wien - So richtig präsent wurde das Problem erst durch die Kärntner Hypo. Die Landespolitik übernahm für die Bank Haftungen von rund 20 Milliarden Euro - eine Summe, die man im Ernstfall, der dann eintrat, bei weitem nicht stemmen konnte. Im neuen Stabilitätspakt, der im Mai abgeschlossen wurde, haben sich Bund und Länder daher verpflichtet, Haftungsobergrenzen festzulegen.

Für den Bund zieht Finanzministerin Maria Fekter (VP) den Deckel jetzt bei 193 Milliarden Euro ein, wie aus einem aktuellen Gesetzesentwurf hervorgeht. Ein Pappenstiel ist das freilich auch nicht, wie ein Vergleich mit den jährlichen Einnahmen des Staates zeigt. Diese dürften heuer bei etwa 80 Milliarden Euro liegen.

Die Obergrenze gilt für die Jahre 2012 bis 2014, wobei sie sich aber zum Teil noch etwas reduzieren wird. Haftungen im Volumen von 18 Milliarden, die in den nächsten Jahren auslaufen, dürfen nämlich nicht neuerlich übernommen werden. Dabei geht es unter anderem um Kredithaftungen für heimische Großunternehmen und Anleihe-Haftungen für Banken, die im Zuge der Wirtschaftskrise kurzfristig zugesagt wurden. Die eigentliche Haftungsobergrenze liegt somit bei 175 Milliarden Euro.

Im Gegensatz zu bisher werden auch Limits für außerbudgetäre Einheiten des Bundes, die aber dem Sektor Staat zugerechnet werden, festgelegt. Der Maximalbetrag liegt hier bei 100 Millionen Euro, wobei allerdings Staatsunternehmen wie ÖBB oder Asfinag ohnehin direkt dem Bund zugeordnet werden. Für den Autobahnbetreiber Asfinag übernimmt der Bund bis 2014 Haftungen von maximal 13 Milliarden, bei der Bahn sind es 20 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Jahresende 2010 entspricht das in Summe einer Zunahme um 12,9 Milliarden Euro.

Der größte Brocken aller Haftungen fällt im Bereich Exportförderung an. Über diverse Schienen übernimmt der Staat Haftungen für exportierende Unternehmen im Ausmaß von 100 Milliarden Euro.

Weitere 21,7 Milliarden Euro garantiert Österreich, wie berichtet, für den Euro-Rettungsschirm EFSF. 14,3 Milliarden Euro wurden mit dem Finanzmarktstabilitätsgesetz übernommen, hinter dem sich die Bankenrettungen (Hypo, Kommunalkredit) und Kapitalspritzen (Partizipationskapital) für heimische Finanzinstitute verbergen.

Schwache 100 Millionen garantiert Österreich für die Europäische Investitionsbank, die nun verstärkt Projekte in Griechenland unterstützen soll. Ebenfalls interessant: 122 Millionen Euro wurden im Rahmen des Atomhaftungsgesetzes zugesagt. Zwar ist in Österreich kein Atomkraftwerk in Betrieb, Forschungsreaktoren (etwa in Laxenburg) sind allerdings erlaubt.

Strafen möglich

Verschärft werden die Melde- und Berichtspflichten. Ausgegliederte Unternehmen müssen demnach jedes Jahr bis 31. März mitteilen, welche Haftungen bei ihnen bestehen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, gibt es auch eine Strafbestimmung. Die mögliche Geldstrafe von maximal 10.000 Euro hält sich allerdings in Grenzen.

Neu geregelt werden ab 2013 auch die Regeln zur Rücklagenbildung übernommener Haftungen. Konkret muss immer dann eine Rücklage gebildet werden, wenn mit "überwiegender Wahrscheinlichkeit" angenommen werden muss, dass ein Teil der Garantie schlagend wird. Ähnliche Regelungen müssen die Länder umsetzen. Bis jetzt wurden von ihnen allerdings noch keine Haftungsobergrenzen für ihre Haushalte bekanntgegeben. (Günther Oswald, DER STANDARD, Printausgabe, 5.10.2011)