St. Pölten - Neun Jahre Haft: So lautete am Donnerstag das Urteil gegen einen 17-Jährigen aus dem Bezirk Melk, der sich am Landesgericht St. Pölten wegen versuchten Mordes an einem Freund (damals 18) und Verleumdung eines weiteren Bekannten verantworten musste. Das Urteil der Geschworenen fiel einstimmig nach rund einstündiger Beratung. Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab - nicht rechtskräftig.

Erschwerend sei die "äußerst brutale Vorgehensweise, die an US-Horrorfilme erinnert" gewesen, erläuterte Richter Markus Grünberger. Auch das Zusammentreffen zweier Delikte - Mordversuch und Verleumdung durch die Beschuldigung eines unbeteiligten Dritten - habe erschwerend gewirkt und die Strafe knapp über der Hälfte des möglichen Rahmens erwirkt. Mildernd seien hingegen die leichte Persönlichkeitsstörung des 17-Jährigen und die dadurch verminderte Schuldfähigkeit trotz Zurechnungsfähigkeit sowie der "cotrarius actus" gewertet worden, also dass der Angeklagte letztlich für die Rettung des Opfers gesorgt habe. (APA)