Salzburg - Im März 2010 starb eine Salzburgerin bei einem Lawinenunfall auf der Sichelwand im Lungau. Ihr Mann hatte das Schneebrett ausgelöst. Am Donnerstag wurde der 63-Jährige wegen fahrlässiger Tötung zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt.

Für Richter Manfred Seiss war das Urteil in der sechsten Verhandlung kein leichtes. Er begründet den Schuldspruch damit, dass der erfahrene Skitouren-Geher mit seiner Frau bei Lawinenwarnstufe 3 ("erheblich") in den über 35 Grad Steilen Nordosthang der Sichelwand nicht einfahren hätte dürfen. Der Richter verließ sich in der Beurteilung auf den vom Gericht bestellten Alpin-Sachverständiger Franz Deisenberger, der die Skitour zu Begutachtung auch nachgegangen ist. Bei den eindeutig sichtbaren Windzeichen, in Verbindung mit der Lawinenwarnstufe 3 und den Windverhältnissen der vergangenen Tage könne man den über 35 Grad steilen Hang keinesfalls befahren, erläuterte der Gutachter.

Zudem wäre der Tod der Frau durch Ersticken vermeidbar gewesen, wenn die beiden die Lawinenpiepser eingeschaltet hätten, erklärte Seiss. Besonders gefährliche Verhältnisse seien aber nicht gegeben gewesen.

Der Angeklagte hat um Bedenkzeit gebeten; das Urteil ist nicht rechtskräftig. (ruep, DER STANDARD-Printausgabe, 7.10.2011)