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Emissionszertifikate verteuern ab nächstem Jahr die Flugtickets. Auch die ausländischer Fluglinien.

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Luxemburg/Genf/Wien - Die von der EU geplante Ausweitung des Emissionsrechtehandels auf alle Fluggesellschaften ab 2012 sorgte von Anfang an für Turbulenzen am europäischen Flughimmel. Insbesondere Nicht-EU-Fluglinien verwehrten sich gegen die Maßnahme, die ihnen laut Branchendienst Point Carbon geschätzte Kosten von 17,5 Milliarden Euro 2012 bis 2020 verursacht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH), den drei Fluglinien aus den USA stellvertretend für Airlines aus China, Indien und den USA anriefen, gab der EU-Kommission jedoch recht. Für Flugreisende bedeutet dies, dass Langstreckenflüge ab nächstem Jahr um zwei bis zwölf Euro teurer werden können.

Souveränität

Nach Ansicht der Generalanwältin des EuGH, Juliane Kokott, verstoßen die kommenden Bestimmungen nicht gegen das Völkerrecht. Ausländische Fluggesellschaften, die in die EU oder innerhalb der Union fliegen, können sich demnach nicht dagegen wehren, wenn die EU ihr Emissionshandelssystem auch auf Streckenabschnitte von Flügen ausdehnt, die außerhalb des EU-Luftraums stattfinden, heißt es in den am Donnerstag veröffentlichten Schlussanträgen der Generalanwältin. Kokott begründet dies damit, dass sich die Regelung nur auf Starts und Landungen innerhalb der EU beziehe. Die Richtlinie enthalte somit keine "extraterritoriale Regelung" und verletze auch nicht die Souveränitätsrechte von Drittstaaten.

Die Rechtsauffassung der Generalanwältin gilt als wichtiger Fingerzeig für das in einigen Monaten zu erwartende Urteil, da das Gericht sich dieser Ansicht meist anschließt.

Laut Kokott ist die Einbeziehung der Flüge aller Luftfahrtunternehmen von und zu europäischen Flugplätzen in das EU-Emissionshandelssystem mit dem im Open-Skies-Abkommen verankerten Grundsatz billiger und gleicher Wettbewerbsbedingungen vereinbar.

Der internationale Branchenverband IATA (International Air Transport Association) zeigte sich enttäuscht von der Entscheidung. Die Branche habe sowieso ambitiöse Pläne, was die Reduktion des Kerosin-Einsatzes und damit den Treibhausgas-Ausstoß betrifft. Man wolle die Energieeffizienz der Flugzeuge bis 2020 um jährlich 1,5 Prozent steigern. Eine weitere Belastung des Flugverkehrs sei deshalb nicht nötig.

Das EU-Emissionshandelssystem, das ab dem nächsten Jahr, besonders aber ab 2013 stark ausgeweitet werden soll, geht von dem Grundsatz aus, dass der klima-schädigende Treibhausgas-Ausstoß durch marktwirtschaftliche Instrumente gesteuert werden kann. Wer das Klima durch hohen (fossilen) Energieverbrauch schädigt, muss besonders viele Emissionsberechtigungen kaufen. Belohnt werden Treibhausgas-sparsame Marktteilnehmer; sie können überschüssige Zertifikat verkaufen.

Der Zertifikatehandel für die Fluglinien startet anfangs moderat. Im ersten Jahr werden 85 Prozent der Emissionszertifikate für den Luftverkehr den Luftfahrzeugbetreibern kostenlos zugeteilt. Dieser Satz reduziert sich Jahr für Jahr, bis 2020 nur mehr 15 Prozent der verbleibenden notwendigen Zertifikate gratis sind. Ein Zertifikat beinhaltet die Berechtigung, eine Tonne Kohlendioxid zu emittieren. (Johanna Ruzicka, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 7.10.2011)