Wer nicht dem Presserat beitritt, war bisher weitgehend sicher vor öffentlicher Verurteilung von Verstößen gegen den Ehrenkodex: Der Presserat durfte Entscheidungen gegen Nichtmitglieder laut Statuten nicht veröffentlichen. Genau diese Veröffentlichung ist aber die schärfste Waffe des Presserats. Donnerstag einigten sich die Trägervereine des Presserats nach STANDARD-Infos auf eine Änderung der Statuten in dem Punkt.
Der Presserat kann künftig auch Entscheidungen gegen Nichtmitglieder veröffentlichen - wenn sie grundlegende Themen und Fragen der Branche betreffen. Das Ermessen darüber liegt beim Senat des Presserats, der über das Fehlverhalten urteilt. Bisher konnte der Presserat solche Entscheidungen nicht einmal dem Beschwerdeführer mitteilen: Rechnungshofpräsident Josef Moser (und die Öffentlichkeit) erfuhren offiziell erst aus dem Jahrbuch des Presserats, dass das Selbstkontrollorgan der Presse in einem "Österreich"-Artikel über Moser einen groben Verstoß gegen den Ehrenkodex sah.
Die Donnerstagabend beschlossenen Änderungen der Statuten sollen die Verfahren vereinfachen, zudem können die Ombudsleute des Presserats nun bei allen Verfahren zugezogen werden.
Alexander Warzilek, Geschäftsführer des Presserats, bestätigt die Änderungen blumig: "Der Presserat ist noch eine zarte, junge Planze, die nun aber ein paar kräftige Blätter dazubekommt." (fid)