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Joseph Ratzinger forderte eine "Entweltlichung" der Kirche. Geht es nach den deutschen Bischöfen, hat er damit ganz sicher keinen Verzicht auf die Kirchensteuer gemeint.

Foto: APA/EPA/Kapeller

Fulda - Die deutschen Bischöfe sehen nach dem Papstbesuch in Deutschland weiterhin keine Notwendigkeit für eine Reform des Kirchensteuerwesens. Zum Abschluss der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz wies deren Vorsitzender, Erzbischof Robert Zollitsch, am Freitag in Fulda erneut Spekulationen zurück, Benedikt XVI. habe bei seiner Rede in Freiburg die Abschaffung der Steuer gefordert. "Der Papst spricht nicht von der Abschaffung des Kirchensteuersystems", sagte Zollitsch vor Journalisten. In Deutschland genießt die Kirche vor allem das Privileg des Staates, Kirchensteuer einzuziehen und Kinder in Schulen auszubilden.

Der Papst hatte in seiner Ansprache vor engagierten Katholiken in Freiburg zum Abschluss seines Deutschlandbesuches am 25. September eine Ablösung der Kirche von weltlichem Reichtum und Selbstgenügsamkeit gefordert. Dabei verwies er kritisch auf die Tendenz, "dass die Kirche zufrieden wird mit sich selbst, sich in dieser Welt einrichtet, selbstgenügsam ist und sich den Maßstäben der Welt angleicht". Benedikt XVI. erwähnte dagegen als positives Beispiel die "Entweltlichung" der Kirche im Zuge erzwungener Enteignungen oder der Streichung von Privilegien in Epochen der Säkularisierung und stellte fest: "Die geschichtlichen Beispiele zeigen: Das missionarische Zeugnis der entweltlichten Kirche tritt klarer zutage." Diese Aussagen wurden von vielen Beobachtern als direkte Kritik an der kirchensteuerfinanzierten "reichen" Kirche in Deutschland mit ihren zahlreichen Gremien und Institutionen gewertet.

In der Debatte um sogenannte Staatsleistungen, also finanzielle Zuwendungen des Staates an die Kirchen, zeigten sich die deutschen Bischöfe offen. Zollitsch verwies aber darauf, dass der Papst die Ablösung von Staatsleistungen nicht gefordert habe. Bei den Staatsleistungen handelt es sich unter anderem um Zahlungen für den Personal- und Sachbedarf der Diözesanleitungen oder für die Ausbildung und Besoldung der Geistlichen sowie um Gelder für den Bauunterhalt kirchlicher Gebäude. Die Kirchen würden sich "Lösungen nicht verschließen", sagte Zollitsch. Die Entscheidung liege aber bei den betroffenen Bistümern.  (APA)