Wien - Wer nicht dem Presserat beitritt wie etwa Österreich und Heute, war bisher weitgehend sicher vor öffentlicher Verurteilung von Verstößen gegen den Ehrenkodex: Das Selbstkontrollorgan durfte Entscheidungen gegen Nichtmitglieder laut Statuten nicht veröffentlichen, nicht einmal dem Beschwerdeführer mitteilen. Veröffentlichung ist aber schärfste Waffe des Presserats. Donnerstagabend einigten sich die Trägervereine des Presserats nach STANDARD-Infos auf eine Änderung der Statuten.

Der Presserat kann künftig auch solche Entscheidungen publizieren - wenn sie grundlegende Themen und Fragen der Branche betreffen. Das Ermessen darüber liegt beim Senat des Presserats, der über das Fehlverhalten urteilt. Alexander Warzilek, Geschäftsführer des Presserats, bestätigt die Änderungen blumig: "Der Presserat ist noch eine zarte, junge Pflanze, die nun aber ein paar kräftige Blätter dazubekommt."

Rechnungshofpräsident Josef Moser und die Öffentlichkeit erfuhren offiziell erst aus dem Jahresbericht des Presserats, dass der in einem Österreich-Artikel über Moser einen groben Verstoß gegen den Ehrenkodex sah. (fid, DER STANDARD; Printausgabe, 8./9.10.2011)