Salzburg - Der Verlust eines Ringes von Bianca Jagger hat im Sommer 2008 in der Stadt Salzburg viel Aufsehen erregt und beschäftigt nach wie vor die Gerichte. Der Finder des offenbar 200.000 Euro wertvollen Juwels, ein einheimischer Bautechniker, war mit seinen Forderungen auf Finderlohn bei der Menschenrechtsaktivistin abgeblitzt. Vor wenigen Wochen brachte er eine Klage auf Finderlohn in der Höhe von 10.100 Euro beim Landesgericht Salzburg ein. Im Rufschädigungsprozess erzielte der Salzburger jetzt einen Teilerfolg: Jaggers Anwalt muss einem taufrischen Urteil des Oberlandesgerichtes Linz zufolge ehrenbeleidigende Äußerungen unterlassen und widerrufen. Der Jurist kann dagegen eine Revision beim Obersten Gerichtshof einbringen.
Die Klage auf Finderlohn wurde bei einem Salzburger Zivilrichter eingebracht, bestätigte der Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, Imre Juhasz. Allerdings habe der Richter die beantragte Verfahrenshilfe abgewiesen, weil dieser die Rechtsmeinung vertrete, ein österreichisches Gericht käme als Gerichtsstand nicht infrage. Die Ex-Frau von "Rolling Stone" Mick Jagger habe ja ihren Hauptwohnsitz in London, die Frage der internationalen Zuständigkeit müsse geklärt werden.
Finder verklagte Jaggers Anwalt auf Rufschädigung
Der Rechtsanwalt des 48-jährigen Salzburgers, Alexander Schuberth, hat gegen die Abweisung der Verfahrenshilfe Rekurs eingereicht und wartet jetzt auf die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Linz. Schuberth hat eine Klage auf Findererlohn in London angedacht. Doch der Kostenvorschuss sei dort enorm hoch, er rechne mit einem fünfstelligen Betrag, deshalb habe er die Klage in Salzburg eingereicht, sagte der Jurist.
Der Ausgang des im Mai 2009 begonnenen Rufschädigungsprozesses wiederum gilt als richtungsweisend in der Finderlohn-Klage. Der Bautechniker hatte Jagger und deren Wiener Rechtsanwalt Gabriel Lansky bei einem Salzburger Zivilgericht geklagt. Der Hintergrund: Er hielt das gefundene Juwel anfangs für einen wertlosen Schlüsselanhänger und gab es erst zurück, als er aus den Medien erfuhr, es handle sich dabei um Jaggers Ring. Die Angaben des Salzburgers soll der Rechtsanwalt der Society-Lady gegenüber Medien als "lächerlich" und "Unfug" bezeichnet haben. Der Finder fühlte sich in seiner Ehre gekränkt und klagte.
Angebot Finderlohn zu spenden lehnte Kläger ab
Erstinstanzlich wurde die Klage im Oktober 2010 abgewiesen. Der Anwalt des Salzburgers brachte dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht Linz ein. Die Entscheidung darüber wurde heute, Montag, zugestellt. Darin heißt es, dass Rechtsanwalt Lansky seine medial getätigten Äußerungen zu unterlassen und zu widerrufen habe, da darin ein ehrenbeleidigendes Werturteil liege. Die Klageabweisung in erster Instanz hingegen wurde mit der "freien Meinungsäußerung" begründet, der Zivilrichter konnte keine schwerwiegende Beleidigung feststellen. Der Wiener Jurist hat nun die Möglichkeit, gegen dieses Urteil eine ordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof zu erheben. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig. Bezüglich der Klage gegen Bianca Jagger in derselben Causa ist das erstinstanzliche Urteil bestätigt worden, sie muss demnach keinen Widerruf tätigen. Gegen dieses Urteil kann wiederum der Salzburger ein Rechtsmittel anmelden.
Das Angebot der Menschenrechtsaktivistin, dem Finder 1.000 Euro an seine Tochter auszuhändigen - er hatte ihr damals den Ring geschenkt - und die restlichen 9.000 Euro an Amnesty International zu überweisen, lehnte der Salzburger bisher ab. (APA)