Eisenstadt - Nur kurz hat der erste Prozesstermin im Rechtsstreit der früheren Bewag-Vorstände Johann Lukits und Josef Münzenrieder mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber gedauert. Über die Ansprüche der beiden Manager wird getrennt verhandelt. Den Anfang machte Münzenrieder. Nach nicht einmal 20 Minuten verkündete die Richterin ihren Entschluss, das Verfahren zu unterbrechen, bis das bei der Staatsanwaltschaft Wien anhängige Strafverfahren abgeschlossen sei.
Die Richterin begründete diesen Schritt damit, dass die Ergebnisse des Strafverfahrens auch maßgeblich für den Zivilprozess seien. Außerdem könne der Sachverhalt im Strafverfahren besser geklärt werden als sie dies mit ihren Mitteln tun könne.
Die Rechtsvertreter der Bewag und von Münzenrieder betonten vor Gericht beide, dass ihnen eine Fortführung des Verfahrens lieber gewesen wäre. Nach Ansicht von Bewag-Rechtsbeistand Georg Schima liegt kein Unterbrechungsgrund vor. Es gehe im Zivilprozess um ein Entlassungsverfahren: "Nicht alle Entlassungsgründe, die wir vortragen, sind strafrechtlich relevant." Entlassungsgrund sei eine "grobe Pflichtverletzung". Diese könne, müsse aber kein Straftatbestand sein, argumentierte der Jurist.
Kein Vergleich
Zum Beginn des Zivilprozesses erkundigte sich die Richterin bei den die Streitparteien, ob sie zu einem Vergleich bereit seien. Ein solcher sei "nicht möglich, in der Phase sowieso nicht", erklärte daraufhin der Anwalt der Bewag, Georg Schima. Die Ansprüche Münzenrieders gegen seinen Ex-Arbeitgeber wurden in der Klagschrift mit rund 349.000 Euro beziffert.
Sich jetzt zu vergleichen, sei schon deshalb nicht möglich, weil es nicht nur um ein Zivilverfahren gehe, sondern, weil es auch strafrechtliche Erhebungen gebe. Außerdem sei ein solcher Schritt für den Vorstand und Aufsichtsrat der Bewag aktienrechtlich nicht möglich, so Schima. Auf allfällige Schadenersatzansprüche könne man erst nach fünf Jahren verzichten, damit müsse auch die Hauptversammlung befasst werden.
Er sei überzeugt, dass das (bei der Staatsanwaltschaft Wien anhängig, Anm.) strafrechtliche Verfahren eingestellt wird, sagte Münzenrieder. Er könne sich nicht vorstellen, dass irgendwelche Tätigkeiten, die er unternommen habe, gegen das Strafgesetz verstoßen. Alles, was er gemacht habe, sei "mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes" und Geschäftsleiters geschehen.
"Das Ergebnis unserer Tätigkeit ist auch ein Wert für das Unternehmen Bewag", sagte Münzenrieder im Hinblick auf das Windkraftprojekt im ungarischen Bogyoszlo. Denn ein Netzanschlussvertrag sei ein positiver Wert: "Durch diesen Vertrag hat sich die Bewag sechs Mio. Euro erspart." (APA)