Salzburg - Der Spruch der Kommission im Disziplinarverfahren gegen jenen Lehrer in Salzburg, der Ende Mai eine 24-jährige Kollegin an einer Pflichtschule sexuell belästigt haben soll, ist rechtskräftig geworden. Demnach sei die Umarmung des Pädagogen als "nicht adäquates Verhalten" gewertet worden, der Personalvertreter der "Grünen und Unabhängigen LehrerInnen" dürfe seine schulfeste Stelle behalten, er müsse aber als Strafe ein eineinhalbfaches Monatsgehalt zahlen, wurde heute, Mittwoch, bei einer Pressekonferenz der Grünen erläutert. Der Lehrer akzeptierte die Strafe. LAbg. Cyriak Schwaighofer ortete eine politische Intrige.

Der Vorwurf einer sexuellen Belästigung stehe nicht in dem Urteil, er sei davon freigesprochen, sagte der Lehrer. "Es geht um eine normale Umarmung. Die kann man nicht bagatellisieren, sie kann man als unerwünscht empfinden - mehr war nicht." Er habe damals der Aushilfslehrerin seine Wertschätzung für ihre Arbeit ausdrücken wollen, aber damit das Gegenteil bewirkt. "Ich habe mich sofort entschuldigt, als ich erfahren habe, dass ein Missverständnis vorliegt." Ob die Strafe etwa 5.800 Euro ausmache, wisse er nicht.

Vater der Betroffennen: "Tochter geht es extrem schlecht"

Der Vater der betroffenen Lehrerin, der die Pressekonferenz als Zuhörer mitverfolgte, zeigte sich danach vor Journalisten empört. "Es ist unglaublich, dass es hier nicht um den Tatbestand geht. Die junge Dame ist von dem Mann sexuell belästigt worden." Bei dem Vorwurf gehe es darum, dass der Lehrer seine Tochter in eine Turnlehrerkammer gelockt, umarmt und zu küssen angefangen habe. "Meiner Tochter geht es extrem schlecht. Ich stelle mir die Frage, wie es möglich ist, dass ein Lehrer, der eine Kollegin sexuell belästigt hat, weiterhin unterrichten darf und auch in Zukunft mit jungen Kolleginnen und vor allem auch Schülerinnen engen Kontakt hat." Seine Tochter habe damals als Sportwissenschafterin an der Schule gearbeitet, weil keine Turnlehrerin zur Verfügung stand. Der Dienstvertrag war befristet. "Momentan unterrichtet sie nicht. Sie steht auf der Warteliste."

Er würde als Elternteil einer Schülerin diese sofort von der Schule abmelden bzw. eine Zusicherung der Behörden verlangen, dass sie vor Übergriffen sicher sei, sagte der Vater. Das Ergebnis der Gleichbehandlungskommission in dieser Causa wolle man noch abwarten, dann werde eine gerichtliche Anzeige wegen sexueller Belästigung überlegt. Der Grüne Lehrergewerkschafter bestritt, dass er die Frau geküsst habe. Warum er gegen das Urteil nicht berufen habe, begründete er so: "Dann müsste ich weiter schweigen, und andere reden weiter. Bis die Sache zu einem unabhängigen Gericht kommt, dauert es vier Jahre." Da nehme er einen Teil auf sich, er habe das Urteil akzeptiert und sich entschuldigt. Nur das Maß stimme nicht. Konflikte sollten innerhalb der Schule gelöst werden.

Verschwiegenheitspflicht sei gebrochenworden

Das ganze Thema habe mit Lehrerbestellungen zu tun, und wie man unliebsame Personalvertreter loswerden könne, meinte LAbg. Schwaighofer. Der oberste Personalvertreter der Pflichtschullehrer habe die Verschwiegenheitspflicht gebrochen und die Sache an die Öffentlichkeit gebracht. "Er hat das Parteiinteresse vor das Interesse der Lehrer gestellt." Es sei schon der dritte Versuch gewesen, den Grünen Lehrervertreter abzumontieren. Wer sich nicht an die Verschwiegenheitspflicht halte, solle zurücktreten, forderte der Bildungssprecher der Grünen. Die Gleichbehandlungskommission wird sich mit diesem Fall noch beschäftigen.

Wenn offenbar behauptet werde, es sei wiederholt versucht worden, den Grünen Gewerkschafter loszuwerden, "dann erweckt das den Eindruck einer skurrilen Verschwörungstheorie", sagte der oberste Personalvertreter. Dass er den Fall an die Öffentlichkeit gebracht habe, stimme nicht. Es habe eine von ihm - als Vorsitzenden - unterzeichnete Aussendung des Zentralausschusses an die Schulen gegeben, in der mitgeteilt worden sei, dass der betroffene Lehrer wegen einer vorläufigen Suspendierung vorläufig auch nicht mehr Personalvertreter sei. "Den konkreten Vorwurf weiß ich bis heute nicht." (APA)