Der Streit zwischen dem Kameramann Jost Vacano und acht ARD-Anstalten um eine nachträgliche Vergütung für den Erfolgsfilm "Das Boot" nimmt kein Ende. Das Stuttgarter Landgericht setzte am Donnerstag das Verfahren aus. Es will abwarten, bis ein ähnliches Verfahren in München entschieden ist, wie der Vorsitzende Richter der 17. Zivilkammer mitteilte. Rund 30 Jahre nach dem Dreh des erfolgreichen Kinofilms fordert Vacano einen "Nachschlag" in Höhe von 440.000 Euro. Sein Argument: Seine damalige Bezahlung von rund 180.000 Mark (etwa 92.000 Euro) stehe im krassen Missverhältnis zu dem, was mit dem U-Boot-Film von Regisseur Wolfgang Petersen eingenommen worden sei.

Die ARD-Anstalten, darunter der Südwestrundfunk (SWR), haben den Film als Zweitverwerter in Wiederholung ausgestrahlt. Vacano will eine Vergütung nach dem sogenannten Bestsellerparagrafen: Danach kann ein Urheber - beispielsweise ein Autor, Übersetzer oder auch Kameramann - im Nachhinein eine zusätzliche Vergütung verlangen, wenn ein Werk unerwartet großen Erfolg habe und deshalb die ursprünglich vereinbarte Vergütung "in einem auffälligen Missverhältnis" zu den Erträgen stehe. (APA)