Auch in der Schweiz haben die Behörden schon Spionage- Software von jener Art eingesetzt, die in Deutschland derzeit für Schlagzeilen sorgt. Das Justiz- und Polizeiministerium (EJPD) bestätigte am Donnerstagabend einen entsprechenden Bericht des Online-Dienstes der Tagesschau des Schweizer Fernsehens.

Die Strafverfolgungsbehörden des Bundes und des Kantons Zürich haben in einzelnen Fällen solche Software zur Klärung schwerer Verbrechen eingesetzt, sagte EJPD-Sprecher Guido Balmer. Dies sei auf Anordnung der zuständigen Staatsanwaltschaft und mit Genehmigung des zuständigen Zwangsmaßnahmengerichts geschehen.

Artikel 280

Welche Software genau eingesetzt wurde, gibt das EJPD aus Rücksicht auf die Interessen der Strafverfolgung nicht bekannt. Es handle sich um Programme, die dazu dienten, verschlüsselte Inhalte zu entschlüsseln, sagte Balmer. Ob es dafür eine ausreichende Rechtsgrundlage gibt, ist umstritten. Die Staatsanwaltschaften, welche die Massnahme anordnen, stützen sich auf Artikel 280 der Schweizerischen Strafprozessordnung.

Weil in der Rechtslehre umstritten ist, ob dieser Artikel als Rechtsgrundlage genügt, hat die Regierung (Bundesrat) im Rahmen der laufenden Revision des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) vorgeschlagen, eine ausdrückliche Rechtsgrundlage zu schaffen. Dies stieß in der Vernehmlassung auf Kritik.

Vor der neuen Strafprozessordnung, die seit Jahresbeginn gilt, gab es laut EJPD eine Bestimmung über den Einsatz technischer Überwachungsgeräte, unter welche auch Spionage-Software subsumiert werden konnte.

In Deutschland hat ein Spionage-Programm der Firma Digitask eine Datenschutz-Affäre ausgelöst. Ein Trojaner wurde von verschiedenen Bundesländern zur Überwachung von Verdächtigen benutzt. (APA/dpa)