Im Jahr 1978 kam das erste durch künstliche Befruchtung gezeugte Baby auf die Welt - seither wird die Möglichkeit von mehr und mehr kinderlosen Paaren weltweit in Anspruch genommen. In Österreich regelt das Fortpflanzungsmedizingesetz die rechtlichen Rahmenbedingungen. Es trat 1992 in Kraft und wurde 2001 und 2004 novelliert.

Nach § 2 ist die künstliche Befruchtung nur Ehepaaren oder heterosexuellen Lebensgemeinschaften erlaubt. Im Falle einer Unfruchtbarkeit des Mannes ist der Samen eines Dritten zulässig, Eizellen dürfen jedoch nur von der Frau verwendet werden, von der sie stammen. Leihmutterschaft ist in Österreich und in Deutschland verboten.

Wichtig ist auch das In-vitro-Fertilisation-(IVF)-Fonds-Gesetz, das die Rückerstattung von 70 Prozent der Behandlungskosten durch die Krankenkassen reguliert. Eine solche Kostenübernahme gilt allerdings für maximal vier Zyklen einer IVF-Behandlung.

Die Altersgrenze für finanzielle Unterstützung durch den Fonds liegt für Frauen bei 40, für Männer bei 50 Jahren. Werden aus diversen Gründen keine Kosten übernommen, schlägt ein Behandlungszyklus plus Medikamente mit bis zu 3500 Euro zu Buche. 2008 ist es laut IVF-Fonds-Statistik zu 21,7 Prozent Zwillingsschwangerschaften gekommen, über privat finanzierte Interventionen liegen keine Zahlen vor. (juh, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 15.10.2011)