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Nach der Berufung der Staatsanwaltschaft ist die Russen-Affäre für Franz Koloini noch immer nicht ausgestanden.

Foto: dapd/Punz

Wien - Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) wird die vier Freisprüche im Koloini-Prozess bekämpfen. Das gab Behördensprecher Martin Ulrich am Montag bekannt. Zugleich betonte Ulrich, es habe im Verfahren gegen den ehemaligen Protokollchef des verstorbenen Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider (BZÖ) keine wie auch immer geartete politische Einflussnahme auf die Anklagebehörde gegeben, wie zuletzt in Medienberichten spekuliert worden war.

Berufung gegen vier Freisprüche

Franz Koloini war am vergangenen Freitag im Wiener Straflandesgericht vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen worden. Auch zwei der Bestechung beschuldigte russische Unternehmer und ein beteiligter Wiener Rechtsanwalt bekamen Freisprüche. Die Freisprüche für die Russen und den für sie tätig gewordenen Wiener Anwalt und Koloini, dem angekreidet worden war, im Zuge der Konto-Auflösung einen vorhandenen Überhang von rund 197.000 Euro "verschoben" zu haben, hält die WKStA für verfehlt. "Aus unserer Sicht wäre bei allen vier Personen mit einem Schuldspruch vorzugehen gewesen", erklärte Behördensprecher Ulrich. Daher habe man gegen die Freisprüche Berufung wegen Nichtigkeit und Schuld angemeldet.

Ob und in welcher Form das Rechtsmittel tatsächlich ausgeführt wird, entscheidet sich nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsausfertigung.

Korruptionsstaatsanwaltschaft: Keine Polit-Motive

Vehement trat Ulrich mancherorts geäußerten Überlegungen entgegen, die Staatsanwaltschaft habe sich im Koloini-Verfahren möglicherweise von politischen Motiven leiten bzw. instrumentalisieren lassen. Derartige Gerüchte seien "völlig absurd", die WKStA sei ausschließlich rechtsstaatlichen Kriterien verpflichtet: "Die Vermutung, dass bei uns politische Erwägungen mitgespielt haben könnten, erstaunt und irritiert uns." (APA)