Das Telekommunikationsgesetz ist Mittwochabend vom Nationalrat gegen die Stimmen des BZÖ novelliert worden. Für die Konsumenten bringt es einige Verbesserungen. So soll bei Telefon- und Datendiensten grundsätzlich Wahlfreiheit zwischen elektronischer und (kostenloser) Papierrechnung bestehen.

Zwei Jahre

Erstverträge dürfen maximal zwei Jahre laufen. Außerdem soll es automatische Warn-SMS oder eine automatische Drosselung beim Download vor Überschreitung vom festgelegten Downloadvolumen bzw. bei einer bestimmten Kostengrenze geben. Verfahren aufgrund missbräuchlicher Verwendung von Mehrwertdiensten sollen beschleunigt werden. (APA)