Der Etat der Österreich Werbung wurde an Publicis vergeben, zuvor hatte Demner, Merlicek & Bergmann gegen diese Entscheidung Einspruch beim Bundesvergabeamt eingelegt. Diese Anträge sind vom Vergabeamt abgewiesen worden, etat.at berichtete. Jetzt will Demner, Merlicek & Bergmann Einspruch beim Verwaltungsgerichtshof einlegen. "Das Bundesvergabeamt habe sich mit den von den Demner, Merlicek & Bergmann-Anwälten (Wolf Theiss) aufgezeigten unklaren Zuschlagskriterien und deren Behandlung nicht befasst", sagt Mariusz Jan Demner, "was nach deren Meinung falsch und ein Abweichen von der bisherigen Judikatur ist. Deshalb wurde der Agentur eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof empfohlen."

Demner: "Das Verfahren kostet die Agenturen aber auch den Steuerzahler zuviel, als dass man zur Tagesordnung übergehen könnte. In nur knapp vier Jahren hat die Österreich Werbung den Etat nicht weniger als drei mal ausgeschrieben. Davon zwei Mal im 'Dialogverfahren', welches laut Juristen das aufwändigste und teuerst mögliche ist und vornehmlich für milliardenschwere Aufträge - z.B. Tunnelbauprojekte - angewandt wird."

"Schnelligkeit des Vergabeprozesses vor die Rechtskonformität"

"Die Anwaltskosten auf Auftraggeberseite dürften sich für Ausschreibung und Nachprüfungsverfahren nach Brancheninfos im sechsstelligen Bereich bewegen", wirft Demner ein, "da wird man doch als Bieter erwarten dürfen, dass uns vorgegebene Kriterien und zahllose 'Subkriterien', denen die Agenturen gerecht werden mussten, auch entsprechend gewichtet und in der Begründung des Abschneidens formuliert werden." Er argumentiert weiter: "Die Wolf Theiss-Anwälte kommentieren den Spruch des Bundesvergabeamtes so, dass die ÖW von einem Rechtschutzsystem profitiert, das die Schnelligkeit des Vergabeprozesses leider vor die Rechtskonformität stellt. Wie jeder Vergabepraktiker aus leidvoller Erfahrung weiß, ist es als Bieter ungleich schwieriger, einen Einspruch gegen eine Zuschlagsentscheidung zu gewinnen. Öffentliche Auftraggeber sind hier in einer besseren Position. Es ist enttäuschend, dass das Bundesvergabeamt nunmehr auch unklare und ungewichtete Zuschlagskriterien nach Ablauf der Angebotsfrist als "bestandsfest und unanfechtbar" ansieht. Diese Ungleichgewichtslage zu Ungunsten der privaten Bieter mag auch ein Grund für die eher stagnierenden Zahlen von Einsprüchen sein. In manchen Nachbarländern wird ein Vielfaches an Einsprüchen geltend gemacht."

Demner ergänzt: "Gratulation an die KollegInnen der Publicis. Unsere Schritte waren ja zu keiner Zeit gegen diese Agentur gerichtet sondern darauf, Klarheit zu bekommen - auch für die ganze Branche, die sich immer wieder in einem solchen oder ähnlichen Verfahren "verfahren" wiederfindet." (red)