Bei Berichten zu "Kellerleichen" unter einem Wiener Eissalon brach Österreich das Mediengesetz, entschied das Straflandesgericht Wien. Die Mediengruppe Österreich wurde wegen der Verletzung der Unschuldsvermutung, des höchstpersönlichen Lebensbereichs und der Anonymität zu einer Entschädigung von 15.000 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Gruppe meldete Berufung an. (prie, DER STANDARD; Printausgabe, 22./23.10.2011)