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Das Kreuz in Kindergärten: Ein niederösterreichischer Vater und die Initiative "Religion ist Privatsache" sehen es nicht gern.

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St. Pölten - Das Thema "Kreuze in Kindergärten" beschäftigt weiterhin die Gerichte. Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im vergangenen März die Beschwerde eines niederösterreichischen Vaters gegen die Anbringung der Glaubenssymbole in den Kindergärten abgewiesen hatte, zieht dieser nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Laut einer Aussendung der Initiative "Religion ist Privatsache", die das Verfahren begleitet und mitfinanziert, wurde die bereits vor Monaten angekündigte Beschwerde nun beim EGMR eingebracht.

Dem Beschwerdeführer ist nicht nur die Anbringung der Kreuze in den Kindergärten ein Dorn im Auge, sondern auch die "gesetzlich angeordnete Pflicht", einen Beitrag zur "religiösen Bildung" zu leisten, hieß es. Ebenfalls im März hatte die Große Kammer des EGMR ein Urteil der Kleinen Kammer gekippt, das einer ähnlichen Beschwerde (dem Anbringen von Kreuzen in italienischen Schulen, Anm.) recht gegeben hatte.

"Bestimmte Voraussetzungen" nicht gegeben

Dennoch sieht die Anwältin des Mannes Erfolgschancen: Der EGMR habe die religiösen Symbole "nur unter bestimmten Voraussetzungen" für vereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention gehalten, erklärte sie. Diese seien aber ihrer Meinung nach hier nicht gegeben, weil Kindergartenkinder "keine kritischdenkenden Schulkinder" seien und die Alternativprogramme zur Auseinandersetzung mit anderen Glaubensrichtungen fehlen würden.

"Die religiöse Bevormundung durch den Staat muss nämlich auch ihre Grenzen haben", betonte Heinz Oberhummer, Vorstandsmitglied der Initiative. Er appellierte "sowohl an die Regierung als auch persönlich an jede einzelne Abgeordnete und jeden einzelnen Abgeordneten sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene, endlich die Trennung von Staat und Kirche ernst zu nehmen". Die "schlampige Trennung von Staat und Religion" in Österreich sei einer "pluralistischen Demokratie des 21. Jahrhunderts nicht würdig". (APA)