Was die Anleger betrifft, die mit MEL-Papieren viel Geld verloren hatten und zu tausenden gegen die Meinl Bank vor Gericht gezogen sind, gibt sich Meinl-Bank-Chef Peter Weinzierl optimistisch. Mit 5.300 Anlegern habe sich das Geldhaus bisher verglichen, knapp 4.800 Fälle seien noch offen. Der größte Teil entfällt dabei auf Anleger, die vom Prozessfinanzierer Advofin vertreten werden. Advofin und die Meinl Bank haben sich in den vergangenen Monaten nichts geschenkt, teils heftige mediale Attacken gegeneinander geritten. Weinzierls Darstellung zufolge ist man nun auf Versöhnungskurs: "Es gibt Bewegung. Ich bin optimistisch, dass wir einen Vergleich schaffen." Advofin-Chef Kallinger weiß davon allerdings nichts, er ist gerade dabei, 1.400 neue Klagen gegen die Bank einzubringen.

Weinzierl indes hofft auf den "großen Durchbruch", wie er am Wochenende sagte. Sollte ein Vergleich mit den Advofin-Klienten gelingen, dürften die offenen Anlegerverfahren mit Ende 2012 erledigt sein, ansonsten könnte es "noch ein paar Jahre dauern". Mehrheitlich habe die Bank den Anlegern 35 Prozent ihres Verlusts ersetzt.

Nicht so den Advofin-Klienten, denen das Geldhaus lediglich eine Quote von 27,5 Prozent bietet. Der Grund laut Weinzierl: "Wir haben hier nicht mehr begehrt, die Ansprüche an Atrium abzutreten." Im Juni haben die Meinl Bank und die MEL-Nachfolggesellschaft Atrium ja nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten das Kriegsbeil begraben und sich auf einen umfassenden Vergleich geeinigt; die Bank kann also nun nicht mehr versuchen, sich etwaige Vergleichszahlungen von der Immobilienfirma zurückzuholen. "Die Ansprüche sind für uns jetzt nichts mehr wert", so der Meinl-Bank-Chef.

Ende Juli verschickte die Meinl Bank dann ein Vergleichsangebot an 1.000 Advofin-Klienten, jedoch unter Umgehung des Prozessfinanzierers. Weinzierl sprich von einem "guten Rücklauf" von etwa 20 Prozent, die das Vergleichsoffert bei einer Quote von 27,5 Prozent annehmen wollten. Das Problem dabei: Advofin müsste einem solchen zustimmen. "Obwohl sie auf der Homepage sagen, sie stimmen zu, verweigern sie", echauffiert sich Weinzierl.

Bei Advofin-Chef Kallinger sorgt dies für Kopfschütteln. "Wir haben der Meinl Bank erklärt, wenn wir die Kunden informiert haben, was unterm Strich rauskommt und sie den Vergleich immer noch wollen, stimmen wir jederzeit zu." Die Meinl Bank habe gegenüber den Anlegern nämlich "kein Wort darüber verloren, wie hoch die Anwaltskosten und die Beteiligungsquote von Advofin sind", die noch abgezogen würden. Lediglich 15 bis 20 von der Meinl Bank angeschriebene Anleger hätten das Angebot annehmen wollen. Nach dem Gespräch mit dem Advofin-Anwalt hätten sie aber gesagt: "Natürlich nicht".

Über einen Generalvergleich bei einer Quote von 27,5 Prozent "denken wir nicht einmal ansatzweise nach", sagte Kallinger "Ich weiß nicht, mit wem Herr Weinzierl Gespräche führt - mit Sicherheit nicht mit uns."

Kallinger sieht sich jetzt jedenfalls "verpflichtet, aktiv zu werden". Advofin sei gerade dabei, weitere 1.400 Klagen einzubringen, und zwar im Namen von MEL-Anlegern, die die Wertpapiere direkt bei der Bank gekauft haben. Die erste Tranche von 354 Klagen richte sich gegen die Meinl Bank und Atrium, dabei gehe es um Käufe nach Februar 2007. "Pro Woche gehen jetzt 10 bis 15 Klagen raus", sagte Kallinger. Danach solle ein zweiter Schwung folgen, wobei hier nur die Meinl Bank geklagt werde. Mit den restlichen Klagen - insgesamt vertritt Advofin laut Eigenangaben knapp 5.000 Anleger - will Kallinger warten, bis der Oberste Gerichtshof (OGH) zu den Themen Fremdbankkäufen und Aliud gesprochen hat.

Apropos OGH: Das Höchstgericht hat in Sachen MEL-Werbung die Meinl Bank bereits neunmal wegen Irreführung von Anlegern verurteilt. Das Geldhaus will diese - rechtskräftigen - Entscheide aber nicht auf sich beruhen lassen und deckte vier vorm OGH erfolgreiche Anleger mit Gegenklagen ein. Die Argumentation der Bank: Die Anleger hätten falsche Angaben über ihre Risikobereitschaft gemacht und so die Bank in die Irre geführt. Zweimal ist das Kreditinstitut damit schon abgeblitzt (nicht rechtskräftig). (APA)