Wien - Nein, der Alkohol stehe bei organisierten Maturareisen absolut nicht im Vordergrund. Das beteuern Alexander Knechtsberger und Dietmar Tunkel, konkurrierende Chefs der beiden größten Anbieter im Land. Und dass sie in ihrer Werbung in den Schulen recht offensiv bewerben, dass es harte Getränke rund um die Uhr kostenlos gibt, dürfe man so nicht sehen. Vielmehr kommuniziere man, dass man allgemein "Qualitätsgetränke" (Tunkel) anbiete, beziehungsweise "bei den Marken einen Qualitätsschub" erreicht habe (Knechtsberger).
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) sieht das allerdings ganz anders. Und hat daher beim Handelsgericht Wien gegen Knechtbergers Firma eine Unterlassungsklage eingebracht - aus mehreren Gründen, wie Peter Kolba erklärt.
"Es gibt seit dem Jahr 2007 im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb einen Passus, der aggressive Werbung verbietet", sagt der Leiter des Rechtsbereichs beim VKI. "Wir wollen nun feststellen lassen, wie das Gericht diesen Begriff auslegt." Aus seiner Sicht ist die Kampagne problematisch. Erstens werden die Broschüren, in denen das 24-stündige All-inclusive-Angebot an Alkoholika beworben wird, in den Schulklassen verteilt. "Werbung für Alkohol ist dort aber verboten", sagt Kolba. Zweitens gibt es in anderen Medien explizite Werbebeschränkungen für die harten Getränke. Und drittens ist in manchen Bundesländern der Verkauf von Spirituosen an Minderjährige verboten. "Es ist ärgerlich, geradezu lächerlich, wenn in der ersten Schulstunde Suchtprävention gelehrt wird und man in der Pause dann so etwas verteilt."
Wie es weitergeht, hänge von Knechtsberger ab. Gibt er eine Unterlassungserklärung ab, ist die Sache erledigt. Falls nicht, könnte der Streit, Kolbas Erfahrung nach, bis zum Obersten Gerichtshof gehen und zwei Jahre dauern.
Knechtsberger zeigt sich von der Klage "ehrlich überrascht. Wir haben ja bewiesen, auf welchem Niveau sich die Reisen abspielen". Auf einem hohen nämlich. 300 Mitarbeiter seien dafür zuständig, Exzesse zu verhindern. Gemeinsam mit der Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft habe man in der Vergangenheit auch Richtlinien erarbeitet. So versuche man den Alkoholkonsum zu regulieren, indem man beispielsweise am Nachmittag ruhigere Programme anbietet und die großen Feiern erst später. Bei privaten Reisen gehe es viel schlimmer zu.
Werbung auf sieben Seiten
Dass nur auf einer Doppelseite der Broschüre das neue Angebot beworben wird, wie er sagt, stimmt so nicht. Auf insgesamt sieben von 27 Doppelseiten findet sich der Hinweis der flüssigen Rundumversorgung, die Markennamen der Sponsor-Firmen kommen noch öfter vor. Ebenso wie Mitbewerber Tunkel, der bereits im Vorjahr damit begann, sieht er es als Vorsichtsmaßnahme. Denn so sei garantiert, dass kein gesundheitsgefährdender gepantschter Alkohol in Umlauf komme.
Grundsätzlich ist Knechtsberger aber gegenüber dem VKI gesprächsbereit. Allerdings nur, wenn der Konkurrenzveranstalter mitmacht. (DER STANDARD Printausgabe/25.10.2011)