Ousmane C. (24) hat derzeit keine fixe Wohnung - und er lebt von Spenden.

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Wien - Er sehe die Auszeichnung als "politisches Zeichen", das er "gut und sinnvoll einsetzen" wolle, sagt Robert Zahrl. Dem 22-jährigen Wiener und vier weiteren Aktivisten wird am 3. November der Ute-Bock-Preis 2011 für Zivilcourage der NGO SOS Mitmensch verliehen - für die Rettung eines Mannes vor der Abschiebung ins westafrikanische Guinea, wo ihm Folter- und Todesgefahr droht.

Ousmane C. (24), führender Aktivist der guineischen Studentenbewegung, stand am 15. Dezember in Wien-Schwechat schon am Fuß der Gangway in den Abschiebeflieger. Nur weil er sich widersetzte und der Pilot sich weigerte, ihn mitzunehmen, blieb er hier. Tags darauf kam vom Europäischen Menschenrechtsgericht in Straßburg der Abschiebestopp. C.s Gegenwehr hatte sich rückblickend als berechtigt herausgestellt.

Zahrl hatte dafür gesorgt, dass das höchste europäische Menschenrechtsgericht von C.s Gefährdung erfuhr. Seit er den Westafrikaner im Polizeianhaltezentrum als Mithäftling kennengelernt hatte - Zahrl saß eine Verwaltungsstrafe ab - versuchte er, Unterstützung zu organisieren.

Riskantes Engagement als Grund für Preis

Knapp vor dem geplanten Abflugtermin schaffte es der Wiener, den Anwalt Georg Zanger als Vertreter zu gewinnen. Und als C. zum Flieger gebracht wurde, saßen er und eine weitere Aktivistin bereits darin: Sie hatten sich Tickets gekauft, um C. notfalls zu helfen.

"SOS Mitmensch erachtet diesen Einsatz als beispielgebend und hofft, dass auch andere Menschen dazu ermutigt werden, einzugreifen, wo Unrecht geschieht", begründet SOS-Mitmensch-Sprecher Alexander Pollack die Entscheidung, den mit 4000 Euro dotierten Preis an die Antiabschiebungsaktivisten zu vergeben. Dass solches Engagement riskant sein kann, beweisen die fortgesetzten Ermittlungen wegen Terrorverdachts nach Paragraf 278b gegen Zahrls Mitstreiter. Verdachtsmoment: Sie haben eine (andere) Abschiebung auf Video dokumentiert.

Und auch Ousmane C.s Lage ist weiter prekär. Der Prozess wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, der nach der Szene an der Gangway gegen ihn angestrengt wurde, ist weiter am Laufen. Und er hat keine Wohnung: "Ich wurde in Grundversorgung nach Oberösterreich verlegt, aber ich muss allein schon wegen des Prozesses in Wien bleiben", schildert er. Auch finanzielle Unterstützung vom Staat bekommt der - jetzt wieder - Asylwerber keine. (Irene Brickner, DER STANDARD, Printausgabe, 31.10.2011)