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Julian Assange am Weg zum High Court in London- Die schwedische Justiz will den Australier zum Vorwurf der sexuellen Belästigung und Vergewaltigung vernehmen.
Der Internet-Rebell und Wikileaks-Gründer Julian Assange hat im Kampf gegen seine Auslieferung erneut eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Der 40 Jahre alte Australier darf von Großbritannien an Schweden ausgeliefert werden, entschied der Londoner High Court am Mittwoch in zweiter Instanz. Schweden wirft ihm Sexualstraftaten vor. Das Gericht verwarf damit eine Berufung von Assange gegen ein Urteil in erster Instanz.
Berufungsmöglichkeit
Assange hat nun eine weitere Möglichkeit zur Berufung am Supreme Court. Diese muss er binnen 14 Tagen schriftlich einreichen. Das Gericht will danach innerhalb weniger Tage entscheiden, ob die Berufung angenommen wird. Assange selbst ließ die nächsten Schritte in seinem Verfahren zunächst offen. Reporterfragen vor dem Gerichtssaal beantwortete er nicht.
Sein schwedischer Anwalt Björn Hurtig sagte in Stockholm, Assange sei während seines Aufenthaltes in Schweden jederzeit zu Aussagen bei Polizei und Staatsanwaltschaft bereit gewesen. "Das Ganze ist übertrieben", sagte Hurtig. Der Anwalt der beiden schwedischen Frauen die im Zentrum der Anschuldigungen gegen Assange stehen, Claes Borgström, geht von einer Verzögerung von bis zu einem Jahr aus, sollte einem weiteren Berufungsantrag stattgegeben werden.
Ein "grundsätzliches Rechtsproblem" für Großbritannien
Um ein weiteres Verfahren beim Supreme Court zu erzwingen, müsste es Assange und seinen Anwälten gelingen, den Fall als "grundsätzliches Rechtsproblem" für Großbritannien darzustellen. Sollte die Berufung abgelehnt werden, müsste Assange innerhalb von zehn Tagen ausgeliefert werden.
Der Strafrechtsexperte Kai Peters gibt einer weiteren Berufung wenig Chancen. Assange müsste nämlich beweisen, dass der ihm zur Last gelegte Sachverhalt schon nach schwedischem Recht keine Vergewaltigung darstellt, schreibt der Rechtsanwalt im juristischen Onlinemagazin "Legal Tribune ONLINE". Nach dem Europäischen Haftbefehl gibt es keine inhaltliche Prüfung der Vorwürfe, es werde nur überprüft, ob der Sachverhalt in beiden Staaten strafbar ist.
"Fern"
Die von Assange eigentlich befürchtete Auslieferung an die USA ist laut Peters noch "in weiter Ferne". Hier komme herkömmliches Auslieferungsrecht zum Tragen, das auch eine inhaltliche Prüfung vorsehe. Peters zeigte sich auch skeptisch, ob eine Auslieferung wegen Spionagevorwürfen überhaupt möglich wäre. Angeblich soll Assange in den USA wegen eines Anti-Spionage-Gesetzes aus dem Jahr 1917 angeklagt werden.
Die beiden mutmaßlichen Opfer reagierten mit Erleichterung auf das Londoner Gerichtsurteil. Sie sind gewissermaßen erleichtert", sagte Anwalt Borgström am Mittwoch der schwedischen Nachrichtenagentur TT. Es sei schwer für die beiden Frauen gewesen, "mit dieser Unsicherheit zu leben". Assanges Mutter Christine ist unterdessen in noch größerer Sorge um ihren Sohn. "Jetzt ist die Auslieferung von Julian an die USA noch nähergerückt", sagte Christine Assange am Mittwoch der australischen Nachrichtenagentur AAP. In den USA werde er "gefoltert" werden.
Kann in Schweden als Vergewaltigung gewertet werden
Schweden wirft dem Wikileaks-Gründer vor, im skandinavischen Land im August 2010 sexuelle Gewalt gegen zwei Frauen ausgeübt zu haben. Er soll im August 2010 nacheinander Sex mit den beiden Frauen gehabt haben, ohne deren Einwilligung ungeschützt, wie es heißt. Das kann in Schweden als Vergewaltigung gewertet werden.
Der Internet-Enthüller argumentiert dagegen, es gebe bisher nicht einmal eine Anklage gegen ihn in Schweden. Der Europäische Haftbefehl zu seiner Auslieferung sei nur erwirkt worden, um ihn zu einer Befragung nach Schweden zu holen. Dies sei nicht rechtens und nicht verhältnismäßig.
Außerdem hatte Assange wiederholt geltend gemacht, er fürchte eine Auslieferung von Schweden in die USA. Seine Plattform Wikileaks hatte Tausende vertrauliche Unterlagen unter anderem aus US-Botschaften an die Öffentlichkeit gebracht. Assange lebt seit Februar auf dem Anwesen eines befreundeten Journalisten in England unter strengen Auflagen. Er muss eine elektronische Fußfessel tragen und sich täglich bei der Polizei melden. (APA/dpa)