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Der Familienrichter wurde mittlerweile vom Dienst suspendiert.

Foto: Aransas County/AP/dapd

Washington - Eine 23-jährige Frau veröffentlichte im Internet ein aufsehenerregendes Video aus ihrer Kindheit, in dem sie von ihrem Vater minutenlang mit einem Gürtel misshandelt wird. Der US-Nachrichtensender CNN berichtete am Donnerstag, dass der Familienrichter wegen des Falles nun für zwei Wochen vom Dienst suspendiert wurde, während gegen ihn ermittelt werde.

Die 23-Jährige erzählte dem TV-Sender NBC, regelmäßig von ihrem Vater verprügelt worden zu sein. In der Sendung "Today" schilderte die junge Frau, wie sie mit sechzehn Jahren eine Kamera auf einer Kommode versteckt hatte und die Schläge ihres Vaters damit später aufgezeichnet wurden. Das Video zeigt, wie der Richter seine schreiende Tochter schlägt, weil sie illegal Musik aus dem Internet geladen hatte. Auch die Mutter ist zu sehen, wie sie die Tochter einmal schlägt und sie anschreit, die Schläge "wie eine erwachsene Frau zu ertragen". Die 23-Jährige erzählte, dass sie ihrer Mutter mittlerweile verziehen habe.

Prügelstrafe erlaubt

Das Youtube-Video wurde bereits rund zwei Millionen Mal angesehen, bevor es von der Plattform gelöscht wurde. Mittlerweile wurde es von anderen Usern geteilt. Der Richter bestätigte dem Lokalsender KZTV, damals ausgerastet zu sein. Er habe sein Kind disziplinieren wollen. "Es sieht schlimmer aus als es ist", sagte er.

Der Vorfall führte zu einem öffentlichen Aufschrei in den USA. Anders als in den meisten europäischen Ländern ist die Prügelstrafe in Haushalten in allen 50 US-Bundesstaaten erlaubt. Die Polizei leitete dennoch eine Ermittlung gegen den Vater ein. Die Tochter sagte, ihr Vater sei durch die Veröffentlichung genug bestraft.

Keine Anklage wegen Verjährung

Da das Video bereits 2004 entstanden sei und die Verjährungsfrist für derartige Taten fünf Jahre betrage, werde keine Anklage erhoben, sagte der Polizeisprecher. Das habe der Bezirksstaatsanwalt entschieden. Er habe der Polizei stattdessen vorgeschlagen, den Fall der Bundesanwaltschaft vorzutragen. Aber auch dort werde es wohl nicht zu einer Anklage kommen. (red, APA)