Wien - Berauschend war die Performance der heimischen Abfertigungskassen bisher nicht. Seit das neue Abfertigungssystem im Jahr 2003 eingeführt wurde, erreichten sie das ursprünglich gesetzte Ziel von sechs Prozent Rendite nie. Daher ist es de facto auch unmöglich, das zweite damalige Ziel, nämlich im Laufe des Berufslebens ein volles Jahresgehalt an Abfertigung anzusparen, zu erreichen.

Seit einigen Jahren rufen Gewerkschaft und Arbeiterkammer daher nach einem höheren Beitragssatz. Aktuell zahlen die Arbeitnehmer 1,53 Prozent des Bruttolohnes in eine der zehn Abfertigungskassen ein. Bei den Arbeitgebern beißen sie mit diesem Wunsch aber auf Granit. Eine Erhöhung der Lohnnebenkosten kommt für sie auf keinen Fall infrage.

Im Sozialministerium wird nun an einer anderen Möglichkeit gearbeitet, wie die Abfertigung für die Arbeitnehmer zumindest etwas erhöht werden kann. Laut Standard-Informationen ist geplant, die Verwaltungskosten der Abfertigungskassen gesetzlich herabzusetzen. Derzeit dürfen sie maximal 0,8 Prozent des Vermögens für die Verwaltung aufwenden. Über die genauen Modalitäten wird noch verhandelt. Argumentiert wird aber, dass der Verwaltungsaufwand nicht automatisch steige, wenn das eingezahlte Vermögen steigt.

Laut einer aktuellen Studie von Arbeiterkammer und Gewerkschaft verwalteten die Abfertigungskassen 2010 ein Vermögen von rund 3,6 Milliarden Euro. Die Zahl der Anspruchsberechtigten lag bereits bei 5,6 Millionen. Seit 2003 wurden knapp über 300 Millionen Euro an Erträgen erwirtschaftet. Mehr als die Hälfte, nämlich 164 Millionen, gingen demnach aber für Verwaltungskosten drauf, heißt es.

Ein Megageschäft ist das Ganze aber auch für die Abfertigungskassen nicht. Sie haben laut der Studie im Vorjahr zehn Millionen Euro an Gewinnen erwirtschaftet, die Hälfte davon wurde an die Eigentümer ausgeschüttet.

Ansprüche verfallen nicht

Der wesentliche Vorteil des neuen Abfertigungssystems ist, dass die Ansprüche nicht mehr verfallen können. Sie bleiben auch bei Selbstkündigung erhalten. Das angesparte Geld wird quasi im Rucksack zum nächsten Arbeitgeber mitgenommen. War man schon mindestens drei Jahre beim Arbeitgeber und war die Trennung einvernehmlich, kann man sich das Guthaben auch sofort auszahlen lassen. (Günther Oswald, DER STANDARD; Print-Ausgabe, 5./6.11.2011)