Wien - Drei Vorlagen von Justizministerin Beatrix Karl haben am Dienstag den Ministerrat passiert. Eine davon ist das Kinderschutzpaket, mit dem schärfere Strafdrohungen und die Strafbarkeit von Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung (FGM) auch im Ausland auf den Weg gebracht werden.

Damit wird die Zuständigkeit österreichischer Gerichte für im Ausland begangene Delikte ausgeweitet. Genitalverstümmelung und Zwangsverheiratung werden in jedem Fall von heimischen Gerichten mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden können - wenn StaatsbürgerInnen bzw. AusländerInnen mit Wohnsitz in Österreich beteiligt sind. Bisher ist dies nur möglich, wenn sowohl TäterInnen als auch Opfer ÖsterreicherInnen sind und das Delikt in beiden Staaten strafbar ist.

"Zwangsheirat ist ein Verbrechen, das nicht geduldet werden darf", sagte Sebastian Kurz, Staatssekretär für Integration, zum Beschluss. Das Gesetz geht auf eine gemeinsame Initiative von Kurz mit der Justizministerin zurück.

In Österreich war Zwangsheirat bislang zwar als schwere Nötigung schon strafbar, aber es galten Ausnahmen. Diese Lücken wurden nun geschlossen, betonte Kurz. "Jede Zwangsheirat und jede Genitalverstümmelung ist eine zu viel. Es ist das Mindeste was man tun muss, eine derartige Tat aus der Legalität zu holen und strafrechtlich verfolgbar zu machen."

Sensibilisierungskurse

Auch SPÖ-Frauensprecherin und Vorsitzende des Gleichbehandlungsausschusses, Gisela Wurm, lobte das Gesetz. Es sei das Ergebnis "langer, konstruktiver Verhandlungen zwischen der Frauenministerin und der Justizministerin und stellt ein für allemal klar, dass es im österreichischen Recht null Toleranz für Gewalt an Frauen gibt." Die Frauenministerin flankiere das Gesetz aber noch mit weiteren Maßnahmen: So werden Berufsgruppen, die besonders häufig in Kontakt mit Frauen kommen, die von Zwangsverheiratung bedroht sind, wie LehrerInnen, SozialarbeiterInnen, MitarbeiterInnen in Jugendeinrichtungen, FamilienrichterInnen etc. speziell geschult, sensibilisiert und trainiert.

"Weiters soll künftig für betroffene Frauen eine Notwohneinrichtung zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund des Einsatzes der SPÖ und der NGOs wurde diese wichtige Maßnahme zum Schutz der Mädchen und Frauen auch im Regierungsprogramm verankert." Heinisch-Hosek erarbeite gerade gemeinsam mit dem Innenministerium und ExpertInnen konkrete Modelle dazu.

FPÖ will eigenen Straftatbestand Zwangsehe

Für FPÖ-Frauensprecherin Carmen Gartelgruber war der mittwöchige Beschloss "notwendig", wenn auch nicht ausrechend. Sie fordert einen eigenen Straftatbestand Zwangsehe, "um mit den notwendigen Mitteln dieser Art der Ausbeutung von Frauen entgegen zu wirken." Nach dem Vorbild der Bundesrepublik Deutschland sei dies ein notwendiger Schritt, um ein entsprechendes Unrechtsbewusstsein sowie die nötige Sensibilität für diese Art von Delikten zu schaffen, so Gartelgruber.  (APA/red)