"Wenn jemand noch immer so dumm ist, auf diese Tricks hereinzufallen, ist er selber schuld", ist oftmals der hämische Kommentar, wenn Konsumenten durch halbseriöse oder betrügerische Machenschaften mit Gewinnspielen Schaden nehmen. Und trotzdem passiert es immer wieder, dass Menschen falschen Versprechungen auf den Leim gehen. Zu verlockend scheinen Angebote, bei denen man für wenig Geld viel bekommt. Sei es die Reise in die Türkei oder die Ausflugsfahrt mit anschließender Matratzenpräsentation.

Die Arbeiterkammer Niederösterreich will diesen Aktivitäten nun, in Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK), der Arbeiterkammer Wien, dem Land Niederösterreich und dem Land Burgenland durch eine Informationskampagne entgegenwirken. Auf der neuen Webseite www.haendewegvonwerbefahrten.at werden zahlreiche Angebote aufgelistet, die sich durch unseriöse Machenschaften einen fragwürdigen Namen gemacht haben.

"Überzeugungsarbeit" mit allen Tricks

Verständigungen über unverhoffte Gewinne oder supergünstige Reisen, die im Rahmen einer Ausflugsfahrt oder beim "gemütlichen Beisammensein bei Speis und Trank" abgeholt werden können, entpuppen sich in vielen Fällen als Auftakt zu Veranstaltungen mit inszenierten Werbepräsentationen. Sehr gekonnt werden Konsumenten dabei mit Überredungskunst, Halbwahrheiten, gezielter Sprachwahl und oftmals auch durch Einschüchterung zum Kauf von Waren animiert. Nicht selten sind die Produkte überteuert und qualitativ minderwertig. "Praktisch kostenlose" Reisen entpuppen sich bei genauerer Betrachtung als teure Ansammlung von Zusatzgebühren.

Vorsicht ist geboten, wenn auf angeblichen Einladungen oder Gewinnversprechen keine Mindestinformationen vorhanden sind. Der Name der Firma sollte zumindest auf dem Papier stehen, auch eine ladungsfähige Anschrift sowie ein Zeitpunkt und der Ort der Veranstaltung. Wenn eine Postfachadresse angegeben wird, sollten Konsumenten misstrauisch werden - abgesehen davon ist die Angabe lediglich eines Postfachs gesetzwidrig.

Weiters sollte die Ware, bzw. die Dienstleistung, näher beschrieben werden. Bei Reisen sollte zumindest der Reiseveranstalter erwähnt werden. Zusendungen an Haushalte dürfen keine Zusagen von Gewinnen oder Preisen enthalten.

Verboten: Arzneimittel, Uhren, Kosmetika

In Österreich sind im Rahmen von Werbeveranstaltungen Warenpräsentationen und Verkäufe von Nahrungsergänzungsmitteln, Arzneimitteln, Heilbehelfen, kosmetischen Mitteln, Uhren aus Edelmetall sowie Gold- und Platinwaren verboten. Weiters verboten sind auf Werbefahrten das Entgegennehmen von Bestellungen und der Verkauf von Waren vor Ort.

Bei Werbefahrten, die ins Ausland gehen, gelten jedoch die österreichischen Schutzvorschriften nicht. "Ich empfehle jedem potentiellen Teilnehmer einer Werbefahrt, sich im Vorfeld umfassend über den Anbieter zu informieren", empfiehlt Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer. Mit dem neuen Internet-Angebot soll es Konsumenten erleichtert werden, schon vor Antritt der Fahrt wichtige Informationen über den Anbieter einzuholen um unseriösen Angeboten aus dem Weg gehen zu können. (red/derStandard.at/9.11.2011)