Die Stadt Wien prescht in Sachen Wohnrecht vor und plant unter anderem eine Regelung, die es Vermietern von gefördert sanierten Wohnungen untersagt, ihre Maklerkosten an die Mieter abzuwälzen. "Wenn private Hausbesitzerinnen und -besitzer Makler für die Vermietung gefördert sanierter Wohnungen einschalten, so dürfen den Mieterinnen und Mietern zukünftig keine Provisionen mehr in Rechnung gestellt werden", erklärt der Wiener Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. "Sollte das Verbot ignoriert werden, ist eine Konventionalstrafe vorgesehen, aus welcher die Mieter schadlos gestellt werden. Des Weiteren haben Mieterinnen und Mieter Anspruch auf Rückerstattung der Maklerprovision."

Darüber hinaus soll ab kommendem Jahr die Kautionshöhe auf höchstens drei Bruttomonatsmieten begrenzt werden. "Auch diese Regelung betrifft alle Wohnungen, die unter Inanspruchnahme von Förderungsmitteln des Landes Wien saniert werden. Damit werden in der Stadt auch die Kosten für die Anmietung einer Wohnung leistbar gehalten", erklärt Ludwig.

Von Makler-Obmann Thomas Malloth kommt prompt geharnischte Kritik an den Plänen: Sie seien eine "Vernebelungstaktik" der Stadt Wien, die damit von ihren eigenen "horrenden Vermittlungskosten" abzulenken.

30 Jahre Mietrechtsgesetz

Anlässlich des "Jubiläums" 30 Jahre Mietrechtsgesetz fordern Ludwig und der Klubobmann der Wiener Grünen, David Ellensohn, außerdem von der Bundesregierung eine umfassende Reform desselben. Das Mietrechtsgesetz (MRG) wurde am 12. November 1981 im Nationalrat beschlossen und trat mit 1. Jänner 1982 in Kraft.

Die derzeit geltende Rechtslage führe dazu, dass immer weniger Mietverhältnisse in den Vollanwendungsbereich des MRG fallen. Dadurch würden immer mehr Wohnungen dem Schutzbereich des MRG ganz oder teilweise entzogen, so Ludwig. Ausnahmebestimmungen für Dachgeschoßausbauten und Zubauten führten etwa zu neuen Formen von "Mischhäusern" im Altbestand. So gilt etwa der Begriff der Betriebskosten im MRG nicht für Mieter von Dachgeschoßausbauten, für alle anderen, die im selben Haus wohnen, hingegen schon.

"Das MRG sollte ein wichtiges Schutzgesetz für Mieterinnen und Mieter sein. Insbesondere der Preis- und Kündigungsschutz stellen wichtige Kernelemente dar. Gerade hier herrscht dringender Reformbedarf", richtet Ludwig der Bundesregierung aus. "Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf klare gesetzliche Regelungen."

"Nach 30 Jahren in den Vollanwendungsbereich"

Ellensohn konkretisiert: "Frei finanzierte Bauten ab 1953 gelten als Neubau, und die Mieterinnen und Mieter darin sind gegenüber denen in älteren Wohnungen unabhängig vom tatsächlichen Zustand stark benachteiligt. Hier sollte es eine Lösung im Sinne der Mieterinnen und Mieter geben: Neugeschaffene Wohnungen werden nach einem Amortisationszeitraum von 30 Jahren in den Vollanwendungsbereich des MRG übernommen, vorher ist eine freie Mietzinsbildung erlaubt."

Für Wohnungen im Teilanwendungsbereich des MRG sollte dieses wenigstens in Bezug auf Betriebskosten und vermieterseitige Erhaltungsverpflichtungen gelten, schlägt Ludwig vor. Mietverhältnisse über "Ein- und Zweiobjekthäuser", für die das MRG derzeit nicht gilt, sollten hinsichtlich des Kündigungsschutzes und der Befristungsbestimmungen wieder dem Teilanwendungsbereich des MRG unterliegen. "Das MRG sollte langfristig auf sämtliche Mietverhältnisse ausgedehnt werden, ohne den Anwendungsbereich des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes WGG zu schmälern."

"Lagezuschlag streichen"

Die für Richtwertmietverhältnisse relevanten Zu- und Abschläge müssen in Mietverträgen weder angeführt noch begründet werden, es können von Vermietern de facto neue erfunden werden. "Aufgrund der Fülle von möglichen Zuschlägen besteht keine Transparenz für Wohnungssuchende, weil für sie nicht nachvollziehbar ist, welche Zuschläge zur Anwendung kommen. Durch eine Vielzahl von Zuschlägen kann fast jede auf dem Markt erzielbare Miete gerechtfertigt werden - damit wird das Ziel, die Mieten zu begrenzen, weit verfehlt", führt Wohnbaustadtrat Ludwig aus.

Weitere Forderungen: Entfall des Lagezuschlags im Richtwert-Mietsystem, Beschränkung der Kautionen auf maximal drei Monatsmieten, ersatzlose Streichung der Mietvertrags-Vergebührung (was bereits einmal im Koalitionsabkommen stand, Anm.), und befristete Mietverträge nur bei Vorliegen bestimmter Gründe wie etwa Eigenbedarf des Vermieters.

"Ministerin Karl muss handeln"

Unterstützung für die Pläne kommt auch von SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher, die für eine "zeitgemäße Weiterentwicklung" des MRG eintritt, und vom Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser. „Die mittlerweile durchlöcherte Schutzfunktion des Mietrechtsgesetzes muss wieder hergestellt werden. Dafür brauchen wir einen großen Reformprozess. Ministerin Karl muss jetzt handeln", fordert er.

Die Pläne und Forderungen von Ludwig und Ellensohn werden mit Sicherheit auch auf den "1. Wiener Wohnrechtstagen" ein Thema sein, die am 1. und 2. Dezember stattfinden und vom Gemeinnützigen-Verband, der SP-nahen Mietervereinigung Österreich (MVÖ) und dem VP-nahen Österreichischen Mieter-, Siedler- und Wohnungseigentümerbund (ÖMB) veranstaltet werden. (map)