Wiener Neustadt - Mit einem Schuldspruch plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher hat am Donnerstag am Landesgericht Wiener Neustadt ein Mordprozess gegen einen 18-Jährigen geendet. Der Angeklagte, der im März nach einer durchzechten Nacht seinen 16-jährigen Freund erstochen haben soll, erhielt acht Jahre Freiheitsstrafe. Das Urteil des Geschworenensenats ist nicht rechtskräftig.
Zu Prozessbeginn am 25. Oktober hatte sich der Angeklagte geständig gezeigt, die Tötungsabsicht aber geleugnet. Die Verteidigung sprach von Notwehrüberschreitung.
Täter wurde gehänselt
"Angst und Aggression, das Zwillingspaar des Menschen" waren laut Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer ausschlaggebend für die Bluttat. Der 18-Jährige sei vor allem wegen seiner Gehörbeeinträchtigung gehänselt worden. Dazu kamen an jenem 27. März auch Alkohol und Cannabis. "Mein Freund ist mir nachgelaufen, er hielt mir ein Messer an den Hals und hat mir gedroht, dass er mich abstechen, zerteilen und in einen Mistkübel stecken wird. Da hab' ich ihm das Messer weggenommen und gleich zugestochen", erklärte der junge Angeklagte die Eskalation der Situation.
14 Mal rammte er seinem Freund das Messer in Brust-, Rücken- und Kopfbereich. "Er ist in die Knie gegangen, hat mich blöd angeschaut und gelacht. Da habe ich weiter gestochen", schilderte der 18-Jährige dem Gericht: "Ich war unter Adrenalin. Ich habe so etwas noch nie gemacht und würde es nie wieder machen."
Tatrekonstruktion
Psychiater Dantendorfer jedenfalls empfahl dem Geschworenensenat, den Angeklagten in eine Anstalt einzuweisen: "Er leidet an einer seelischen Abartigkeit höheren Grades. Aber auch ein persönlichkeitsgestörter Mensch weiß, was verboten ist. Es besteht das Risiko, dass der Angeklagte eine derartige Straftat wieder begeht."
Die Tatrekonstruktion wurde gefilmt und am Donnerstag im Gerichtssaal vorgeführt. Auffallend war nicht nur die damalige Frisur des Angeklagten - ein Irokesenschnitt - sondern auch die Tatsache, dass der Bursch die Tat bis ins kleinste Detail schilderte. Nichtsdestotrotz plädierte seine Verteidigerin Evamaria Sluka-Grabner auf Notwehr. (APA)