Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft will bei den am Donnerstag publik gewordenen, weiteren Fällen von angeblichen Behandlungsfehlern an der Innsbrucker Kinderklinik die Vorwürfe prüfen. "Wir haben von der Tilak Unterlagen angefordert, um die Fälle zunächst einmal zuordnen zu können", sagte Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, am Freitag.

Die "Elternplattform Kinderklinik" hatte am Donnerstag berichtet, dass heuer sowohl ein 16 Monate altes als auch ein dreijähriges Kind nach Routineoperationen mit dem Narkosemittel Propofol sediert worden seien und der dreijährige Bub seitdem behindert sein soll. Das 16 Monate alte Kind befinde sich aber laut Plattform-Sprecherin Gabriele Fischer mittlerweile auf dem Weg der Besserung.

Tilak-Sprecher Johannes Schwamberger wollte indes am Freitag vorerst keine inhaltliche Stellungnahme zu den Fällen abgeben. Die am Donnerstag aufgeworfenen Geschehnisse über mögliche Behandlungsfehler könne man derzeit "noch nicht zuordnen", weil man noch keine Namen und konkreten Geburtsdaten der beiden Kindern kenne. Schwamberger kündigte jedoch für kommende Woche eine Erklärung der Tilak an, unter anderem auch über ein geplantes Maßnahmenpaket. Ins selbe Horn stieß am Freitag das Rektorat der Medizinischen Universität Innsbruck.

Unterlagen angefordert

Bei dem sechsjährigen Buben aus Südtirol, der nach einer Hauttransplantation an der Klinik vor fünf Jahren schwerbehindert sein soll, seien ebenfalls Unterlagen angefordert worden, erklärte der Staatsanwaltschaftssprecher. "Diese müssten bald einlangen", fügte Mayr hinzu. Die Elternplattform und der Vater des mittlerweile Sechsjährigen hatten am Donnerstag Aufklärung gefordert. Das Kind war im Alter von neun Monaten laut Tilak mit schwersten, großflächigen Verbrühungen eingeliefert worden. Bei der Hauttransplantation sei das Mittel Propofol verwendet worden, bei dem anschließenden künstlichen Tiefschlaf jedoch nicht.

Im Fall der Ende Oktober an der Kinderklinik nach einem Routineeingriff verstorbenen Dreijährigen warte man nach Angaben des Sprechers der Staatsanwaltschaft immer noch auf das schriftliche Gutachten der Gerichtsmedizin über die Obduktion. Erst danach werde die Anklagebehörde über weitere allfällige Gutachten entscheiden, gab Mayr an. Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Tod des Kindes ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter eingeleitet. Das Mädchen war am 15. Oktober in das Bezirkskrankenhaus Schwaz eingeliefert worden, weil es beim Spielen Klebstoff verschluckt hatte. Von dort war das Kind aber umgehend an die Innsbrucker Klinik überwiesen worden. Noch am selben Tag wurde unter Narkose eine endoskopische Untersuchung der oberen Atemwege vorgenommen. Anschließend wurde das Kind laut bisherigen Angaben 46 Stunden lang in künstlichen Tiefschlaf versetzt. (APA)