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"Hausarrest" für "Gräfin" Andrea Herberstein.

Foto: Ronald Zak/dapd

Graz/Wien - Andrea Herberstein, die vor mehr als drei Jahren wegen schweren Betrugs und Steuerhinterziehung in letzter Instanz zu sieben Monaten unbedingter Haft verurteilte steirische "Gräfin", bleibt der Arrest in einem Häfen erspart.

Herberstein bekommt innerhalb der nächsten Wochen Fußfesseln angemessen. Da das Schloss Herberstein in der Oststeiermark überwachungstechnisch für eine "Fessel-Haft" offenbar nicht geeignet ist, hatte Herberstein einen entsprechenden Antrag für ihre Wiener Wohnung gestellt - und jetzt genehmigt bekommen, wie dem Standard aus zuständigen Wiener Justizkreisen am Freitag bestätigt wurde.

"Naheliegende Kandidatin"

Es sei keine Bevorzugung der prominenten steirischen "Schlossherrin", Andrea Herberstein sei durch das Strafausmaß eine "naheliegende Kandidatin" für Fußfesseln, heißt es. Für rund 150 Verurteilte sei diese Art der Haftverbüßung bisher genehmigt worden. Da Herberstein weniger als zwölf Monate Haftstrafe bekommen habe, treffe für sie die sogenannte Frontdoor-Variante zu. Sie könne den Hausarrest mit Fußfessel sofort antreten und müsse nicht zuerst in eine Haftanstalt, um von dort ein diesbezügliches Ansuchen zu stellen.

Herberstein werde in den nächsten Tagen einen Bescheid bekommen, mit der Aufforderung, sich mit der für sie zuständigen Sozialarbeiterin in Kontakt zu setzen. Danach werde sie in die Wiener Haftanstalt Simmering beordert, wo ihr die Fußfesseln angelegt werden. Zwei Justizbeamte werden sie danach in ihre Wiener Wohnung begleiten und das Überwachungsgerät installieren. Danach sei sie verpflichtet, einmal in der Woche mit ihrer Sozialarbeiterin vom Verein "Neustart" das Gespräch zu suchen und mit dieser einen Wochenplan zu fixieren.

Trips nach Graz möglich

Für die Wochenenden bestehe die Möglichkeit eines längeren Ausgangs, "sie kann dann, das ist möglich, auch kurz nach Graz fahren", heißt es in der Justizbehörde. Tagsüber könne sie einer Arbeit nachgehen, alles sei jedoch zeitlich genau festgelegt und werde exakt überprüft.

"Sollte sie zum Beispiel zum festgelegten Zeitpunkt nicht zu Hause sein, wird sofort Alarm geschlagen. Sie muss auch ständig über Handy erreichbar sein", erläutert ein Justizbeamter das Procedere. Die Kosten für die elektronische Überwachung muss Herberstein selbst tragen.

Strafverschärfung und Haftmilderung

Die "Causa Herberstein" hatte 2005 den steirischen Landtagswahlkampf wesentlich beeinflusst, in dessen Folge die damaligen ÖVP-Landeshauptfrau Waltraud Klasnic - ihr wurde eine Nahebeziehung zu Herberstein nachgesagt - abgewählt wurde.

Herberstein wurde vorgeworfen - wofür sie dann auch verurteilt wurde -, Landes-Fördermittel für den Tierpark und das Schloss veruntreut und Steuern hinzogen zu haben. Sie legte gegen das Ersturteil Berufung ein, der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte allerdings im Februar 2011 die Haftstrafe für Herberstein sogar hinaufgesetzt. Statt 15 Monaten erhielt sie zwei Jahre Haftstrafe, die unbedingte Strafe wurde dabei von fünf auf acht Monate erhöht. Die Strafverschärfung war laut OGH "aufgrund der besonderen Intensität des Vorhabens" erfolgt. In der Folge hatte Herberstein Anträge auf Haftmilderung und Haftaufschub gestellt. Letzten Endes wurde die Unbedingte um einen Monat auf sieben Monate reduziert, da sie den Betrugsschaden von rund 38.000 Euro beglichen hatte. (Walter Müller, DER STANDARD, Printausgabe, 12.11.2011)