München - Gegen Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann wird wegen des Verdachts auf Prozessbetrug ermittelt. Dabei geht es nach Angaben von Anwälten der Bank um Aussagen, die der Vorstandschef im milliardenschweren Schadenersatzprozess rund um die Pleite des Kirch-Konzerns gemacht hat. Ein Sprecher der Bank sagte, die Staatsanwaltschaft München habe von Dienstag bis Freitag Vorstandsbüros und die Rechtsabteilung durchsucht. Die Aktion sei noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft konnte zunächst keine Angaben machen.

Ermittelt wird nach Angaben der Deutschen Bank auch gegen Aufsichtsratschef Clemens Börsig, den Ex-Vorstandsvorsitzenden Rolf Breuer und den früheren Personalchef Tessen von Heydebreck. Ihnen werde zudem uneidliche Falschaussage vorgeworfen. "Die Deutsche Bank und die Betroffenen halten die Beschuldigungen für haltlos und das Vorgehen der Staatsanwaltschaft für unverhältnismäßig", sagte der Sprecher weiter. Man gehe davon aus, dass die Ermittlungen ohne Ergebnis bleiben.

Die Anwälte der Bank machten die Ermittlungen im Rahmen des Kirch-Prozesses publik. In dem milliardenschweren Schadenersatzverfahren stellten sie am Montag vor dem Oberlandesgericht München einen Befangenheitsantrag. Der Vorsitzende Richter Guido Kotschy vertagte daraufhin die Beweisaufnahme und die mündliche Verhandlung. Die als Zeugin geladene Verlegerin Friede Springer durfte kurz nach ihrer Ankunft im Gerichtssaal gleich wieder gehen. Erst müsse über den Befangenheitsantrag entschieden werden, ehe der Prozess fortgesetzt werden könne, sagte der Richter.

Interview soll Kreditwürdigkeit beschädigt haben

Die Juristen der Deutschen Bank werfen dem Gericht unzulässige Absprachen mit der Staatsanwaltschaft vor. Anwalt Manfred Wolf sagte, bei einer Akteneinsicht habe sich gezeigt, dass es seit März Kontakt gebe. Die Akteneinsicht hatten die Anwälte nach den Hausdurchsuchungen bei der Deutschen Bank beantragt. Dabei stießen sie nach eigenen Angaben aufseiten, die aus dem normalen - für alle Prozessbeteiligten zugänglichen - Schriftsatz ausgegliedert worden seien.

Kirch-Anwalt Peter Gauweiler nannte den Befangenheitsantrag einen "Pfiff aus dem allerletzten Loch", mit dem die Vernehmung der Zeugin Springer habe verhindert werden sollen. "Der Antrag ist absurd."

In dem seit Jahren erbittert geführten Streit geht es im Kern um ein Interview von Ex-Bank-Chef Rolf Breuer aus dem Jahr 2002, in dem er über die Kreditwürdigkeit Kirchs gesagt hatte: "Was man alles lesen und hören kann, ist, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder Eigenmittel zur Verfügung zu stellen." Aus Sicht Kirchs führte diese Aussage die Insolvenz seines Medienimperiums herbei, weil die Banken in der Folge den Geldhahn zudrehten. Der Medienunternehmer überzog die Deutsche Bank mit Klagen und forderte Schadenersatz in Milliardenhöhe. Im Sommer starb Kirch, hatte aber vor seinem Tod im Sommer alles in die Wege geleitet, dass der Prozess weitergehen kann. (Reuters)