Wien - Die von der Regierung geplante Schuldenbremse entspricht im wesentlichen dem deutschen Modell. Kernpunkt des der APA vorliegenden Entwurfs: Ab 2017 darf das Defizit des Bundes maximal 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung (BIP) betragen, Länder und Gemeinden müssen ausgeglichen bilanzieren. Damit soll der Schuldenstand bis 2020/21 wieder unter die EU-Grenze von 60 Prozent des BIP fallen - explizit in die Verfassung geschrieben wird dieser Wert aber nicht. Für Diskussionen wird wohl noch sorgen, dass die Länder verpflichtet werden sollen, das bisher abgelehnte Haushaltsrecht des Bundes zu übernehmen. Die Regelungen im Detail:

SCHULDENBREMSE: Den Plänen der Regierung zufolge darf das strukturelle Defizit des Bundes ab 2017 maximal 0,35 Prozent des BIP betragen, die Länder müssen ausgeglichen bilanzieren. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass dieser Wert überschritten wurde, dann wird die Differenz auf einem "Kontrollkonto" verbucht und muss in weiterer Folge wieder zurückgeführt werden. Für Bund und Länder werden zwei getrennte Kontrollkonten eingerichtet. Generell ermöglicht wird eine Überschreitung des Defizits im Fall von Naturkatastrophen oder Wirtschaftskrisen: Um deren Kosten zu bewältigen kann die verfassungsrechtliche Schuldenbremse mit einfacher Parlamentsmehrheit umgangen werden. Auch diese Überschreitungen müssen aber in Zukunft ausgeglichen werden.

- Sollten die Regeln der Schuldenbremse verletzt werden, dann wäre das Budget aus Sicht des Finanzministeriums verfassungswidrig zustande gekommen. Der Verfassungsgerichtshof könnte den Finanzrahmen in diesem Fall daher aufheben, hieß es aus dem Ministerium auf Anfrage der APA.

SCHULDENGRENZE: Die ursprünglich vom Finanzministerium geplante Schuldenobergrenze von 60 Prozent der Wirtschaftsleistung findet sich im aktuellen Entwurf nicht. Stattdessen wird darauf verwiesen, dass Bund, Länder und Gemeinden sicherstellen müssen, "dass die Verpflichtungen der Republik Österreich aus Rechtsakten der Europäischen Union zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin erfüllt werden". Damit wird nach Ansicht des Finanzministeriums implizit auch die 60 Prozent Grenze verankert, da diese ja Teil der europäischen Vorgaben ist.

ÜBERGANGSREGELUNG: Bis zum Inkrafttreten der Schuldenbremse ab 2017 gilt, was Österreich von der EU ohnehin vorgeschrieben ist, wenn es Strafzahlungen im Rahmen des laufenden Defizitverfahrens vermeiden will: Das strukturelle Defizit muss jedes Jahr um 0,75 Prozent des BIP verringert werden. Dieses Ziel wird allerdings nicht extra in der Verfassung verankert.

EINBINDUNG DER LÄNDER: Länder und Gemeinden müssen in die Regeln der Schuldenbremse eingebunden werden, viele Details sollen allerdings erst bei den nächsten Verhandlungen zum innerösterreichischen Stabilitätspakt geklärt werden. Der eigentlich bis 2014 festgelegte Stabilitätspakt soll daher bereits mit Ende 2012 auslaufen und bis dahin neu verhandelt werden. Festgeschrieben wird laut dem aktuellen Entwurf außerdem, dass die Länder ein Haushaltsrecht nach Vorbild des Bundes einführen müssen (also u.a. mittelfristige Budgetplanung). Dies haben die Länder bisher abgelehnt. (APA)