Bild nicht mehr verfügbar.

Zum Thema: Fünf Bundesländer stärker betroffen als der Rest

Grafik: APA

STANDARD-Infos bestätigt: ORF-Führung beantragt Erhöhung der ORF-Gebühren in kolportiert "maßvollem" Umfang in Dezembersitzung des Stiftungsrats: um sieben Prozent, laut APA voraussichtlich ab Jahresmitte 2012. Damit bewegt sich die Gebührenanpassung unter der Inflationsgrenze und dürfte auch in Zeiten der Schuldenbremse nach außen hin vertretbar sein.

Genehmigung durch ORF-Gremien

Zur Einführung bedarf die Gebührenerhöhung freilich noch der Genehmigung durch die ORF-Gremien, also von Stiftungsrat und Publikumsrat, sowie seit neuestem auch durch die Medienbehörde und die Prüfungskommission. Wrabetz dürfte den Antrag auf Valorisierung in der nächsten Stiftungsratssitzung am 15. Dezember einbringen. Die jüngste Gebührenerhöhung fand im Juni 2008 statt, damals wurden die Rundfunkentgelte um 9,4 Prozent angehoben. Damit handelt es sich um die geringste Gebührenerhöhung seit 30 Jahren.

Berechnungsgrundlage

Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verweist man außerdem auf einen "Systembruch", was die Berechnungsgrundlage für die Gebührenfestsetzung angeht. Legte man bisher bei der Gebührenberechnung die zurückliegende Inflationsrate zugrunde, muss laut aktuellem ORF-Gesetz nunmehr eine Projektion der Teuerungsrate für die folgenden fünf Jahre für die Berechnungen herangezogen werden. Damit stehe man diesmal für einer Übergangsphase, in der die Inflation in einem Zeitraum von neun Jahren berechnet werden müsse. ORF-intern geht man für diese Periode (2008 bis 2016) von 19 Prozent aus. Insofern bekomme man nur einen Bruchteil der tatsächlichen Inflation abgegolten, hieß es. (fid/APA)