
Horner befürchtet eine zu hohe Machtkonzentration im Innenministerium.
Standard: Die Regierung will die Polizeistruktur von 31 auf neun Behörden verkleinern. Das Argument sind Einsparungen und Verwaltungsvereinfachung. Stimmen Sie zu?
Christian Horner: Ich halte es für sehr seltsam, das ausschließlich aus dem Blickwinkel der Einsparung zu sehen. Da gibt es ganz andere Elemente, die zu berücksichtigen sind.
Standard: Und welche?
Horner: Es geht da natürlich um die grundlegende Frage, wie die Polizeiorganisation in einem Rechtsstaat sein sollte. Denn gibt es nur noch eine Behörde, besteht für mich die Gefahr einer zu hohen Machtkonzentration im Innenministerium.
Standard: In der derzeitigen Struktur gibt die Sicherheitsbehörde den Polizisten noch den Arbeitsauftrag. Für Sie ist es also ein Problem, wenn das alles zentralisiert wird? Das Argument der Vereinfachung zählt für Sie nicht?
Horner: Ich halte es für hochbedenklich. Das grundsätzliche Ansinnen ist ja in Ordnung, aber das Prozedere nicht.
Standard: Die Pläne wurden offenbar in einer geheimen Arbeitsgruppe ausgearbeitet. Wurden die Länder überrumpelt?
Horner: Absolut. Es hat in der SPÖ keinen demokratischen Willensbildungsprozess gegeben. Das war auch schon bei der Wehrpflichtdebatte so. Da spricht sich die SP Oberösterreich dagegen aus.
Standard: Warum, glauben Sie, wurden Sie kaum eingebunden?
Horner: Ich vermute, dass die Regierung Aktivität bei Reformen demonstrieren will. Das greift aber in so einer heiklen Frage zu kurz. Da braucht es einen breiten Diskussionsprozess in der Politik und der gesamten Gesellschaft.
Standard: Staatssekretär Ostermayer hält die Reform für einen logischen Schritt. Und argumentiert nun, die SPÖ wäre gar nicht gegen die Polizeireform von Ernst Strasser gewesen, sondern nur, dass der jetzige Plan nicht schon damals umgesetzt wurde.
Horner: Das habe ich gänzlich anders erlebt: Es gab grundsätzliche und berechtigte Bedenken gegen die Reform. Es würde der SPÖ gut anstehen, sich das noch einmal gut anzusehen. (Michael Möseneder, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 18.11.2011)