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Bis Ende Oktober müssen auf Haarfärbeprodukten Warnhinweis angebracht werden.

Foto: APA/Rolf Vennenbernd

Wien - Kein grell-grüner Irokese mehr für besonders junge Punks? Eine neue EU-Richtlinie und eine nach Plan in rund einem Jahr folgende Verordnung bezüglich des Haarefärbens sorgt derzeit für Aufregung - zumindest bei Friseuren und besonders Haarmodebewussten unter 16-Jährigen. Denn ihr Haar soll streng genommen nicht mehr koloriert werden dürfen. "Haarfärbeprodukte müssen mit dem Vermerk 'Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt' versehen werden", sagte der Bundesinnungsgeschäftsführer der Friseure, Jakob Michael Wild.

Die EU habe Handlungsbedarf gesehen, nachdem sich 2009 ein tragischer Todesfall ereignet habe: Nach dem Haarefärben sei ein junges Mädchen ob einer allergischen Reaktion gestorben, hieß es in einer Aussendung eines Wiener Friseursalons. "Dann müsste das Färben allerdings wirklich verboten werden", meinte Wild darauf angesprochen. Der Warnhinweis muss sich mit einer Nachfrist bis 31. Oktober 2012 auf den Kosmetikprodukten mit bestimmten Inhaltsstoffen finden, um allergische Reaktionen, die gehäuft bei jungen Menschen auftreten würden, zu vermeiden.

"Gefahr einer Verteufelung"

Im Gegensatz zu Tätowierungen, die mit Unterschrift der Eltern für unter 16-Jährige erlaubt seien, enthält die Richtlinie beziehungsweise geplante Verordnung laut Wild keine solchen Passus. "Es gibt auch kein 'Färbegesetz', das die Anwendung regeln würde", so der Innungsgeschäftsführer. Er sprach auch "von der Gefahr einer Verteufelung" der Haarkoloration. "Vor allem aber bin ich gespannt auf die Reaktion von Industrie und Handel - die Sache ist ganz und gar nicht alleine auf die Friseure zu beziehen", sagte Wild.

In Salons bleibe das Haarefärben bei unter 16-Jährigen "Auslegungssache, weil es sich um einen Warnhinweis und kein dezidiertes Verbot handelt". Die Innung hat in einer Mitgliederinformation aber klar von der Farbbehandlung abgeraten, auch wenn Eltern schriftlich zustimmen würden. Weiters bleibe abzuwarten, wie die Verordnung später tatsächlich aussehen werde. Die Lehrlinge dürften mit den Mitteln sehr wohl umgehen - nach entsprechender Aufklärung und dem Tragen von Schutzhandschuhen. (APA)