Die EU-Kommission hat am Donnerstag Österreich und 15 weitere EU-Staaten wegen der verspäteten Umsetzung der EU-Telekommunikationsvorschriften gemahnt. Sollten die 16 Staaten - neben Österreich noch Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern - die neuen EU-Vorschriften nicht vollständig umsetzen, droht die Brüsseler Behörde mit einer Klage vor dem EuGH.

Schutz

Die Kommission kritisiert, dass durch eine nur teilweise Umsetzung des EU-Telekommunikationsrechts die Rechte der Verbraucher in diesen 16 Mitgliedstaaten eingeschränkt seien. Die neuen Vorschriften geben den Verbrauchern neue Rechte in Bezug auf Festnetztelefon- und Mobilfunkdienste und den Internetzugang. Dazu gehören beispielsweise das Recht, den Telefonanbieter innerhalb eines Tages unter Beibehaltung der Rufnummer zu wechseln und der Auskunftsanspruch über das vom Internet-Diensteanbieter praktizierte Datenverkehrsmanagement. Außerdem besteht nun ein besserer Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre im Online-Umfeld.

Verwunderung

Verwundert zeigte man sich im Verkehrsministerium über die Mahnung der EU-Kommission wegen einer verspäteten Umsetzung der Telekommunikationsvorschriften. Die Sprecherin von Infrastrukturministerin Doris Bures, Susanne Enk, erklärte gegenüber der APA, dass die Novelle zum Telekommunikationsgesetz einschließlich der Konsumentenschutzthemen bereits im Oktober vom Nationalrat beschlossen und am 21. November im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden sei. Damit sei die Novelle auch in Kraft.

"Das EU-Telekommunikationspaket ist damit in Österreich umgesetzt". Dies sei auch der EU-Kommission mitgeteilt worden. Daher sei eine Klage vor dem EuGH gegen Österreich kein Thema mehr. (APA)