Bild nicht mehr verfügbar.

Kleinwagen schneiden unter Umständen aufgrund der Berücksichtigung des Fahrzeuggewichts bei der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung schlechter ab.

Foto: APA

Mit 1. Dezember tritt in Deutschland eine neue Verordnung in Kraft, über die im Vorfeld erstaunlich wenig diskutiert wurde, obwohl sie für den Konsumentenschutz durchaus von Bedeutung ist: die sogenannte Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung.

Demnach müssen alle neuen Autos ab diesem Datum ein Energiepickerl ähnlich wie viele Haushaltsgeräte aufweisen, wenn sie zum Verkauf oder fürs Leasing angeboten werden, also in der Auslage stehen, in der Werbung, im Prospekt oder auch im Internet. Auf diesem Zettel müssen Kraftstoffverbrauch, CO2-Ausstoß oder auch Stromverbrauch vermerkt sein.

Selbst wenn die angegebenen Verbräuche laut Norm die Autos viel sparsamer darstellen, als sie tatsächlich sind, so sind diese Angaben doch immerhin geeignet, die Fahrzeuge untereinander zu vergleichen. Zusätzlich gibt es auch farbige Balkendiagramme, wie wir sie schon lange von Kühlschränken her kennen. In diesem Fall acht Stufen von A+ (grün) über C (gelb) bis G (rot).

Da schon bei den Haushaltsgeräten die Regel gilt, dass Kühlschränke mit mehr Fassungsvermögen auch mehr verbrauchen dürfen, um in die gleiche Effizienzklasse zu kommen (auch Bildschirme mit größerer Diagonale dürfen mehr Energie verzehren), wurde auch für die Autos eine Möglichkeit gefunden, dass größere ungestraft mehr verbrauchen dürfen. In einem unsäglich komplizierten Formelwerk fließt auch das Fahrzeuggewicht in die Rechnung ein, was schlichtweg zur Folge hat, dass deutsche Premiumlimousinen aufgrund ihres hohen Gewichts sich mitunter als besonders umweltfreundlich ausweisen können, während smarte Kleinwagen Schwierigkeiten haben, wenigstens nicht umweltschädlicher als ein Panzer dazustehen. (Rudolf Skarics/DER STANDARD/Automobil/25.1.2011)