Zensur im Martin-Gropius-Bau? Der Direktor des Museums soll einen Film, der in der Gaskammer von Stutthof gedreht wurde, aus der Ausstellung "Tür an Tür" geworfen haben
Interview
,
In dieser Galerie: 2 Bilder
Gabriele Lesser sprach mit der Kuratorin Anda Rottenberg.
Standard: Ein Film von Artur Zmijewski, den Sie als Kuratorin in die Ausstellung "Tür an Tür" aufgenommen hatten, wurde von Direktor Gereon Sievernich entfernt. Sie nennen das Zensur. Warum?
Rottenberg: Der Film "Berek" wurde aufgrund der Intervention eines "prominenten Mitglieds der jüdischen Gemeinschaft" aus der Ausstellung entfernt, ohne uns zu informieren.
Standard: Warum haben Sie nicht protestiert?
Rottenberg: Wir erfuhren, dass der Film wieder in der Ausstellung gezeigt werden könne, wenn Polen offiziell gegen die Entscheidung des Gropius-Baus protestiere. Dabei muss man wissen, dass es sich bei der Ausstellung um ein Regierungsprojekt handelt. Professor Rottermund, der als Direktor des Warschauer Königsschlosses für die Ausstellung verantwortlich zeichnet, fragte den polnischen Regierungsbeauftragten Wladyslaw Bartoszewski, was zu tun sei. Bartoszewski bewertete den Streit als ein deutsch-jüdisches Problem, in das wir als Polen uns nicht einmischen sollten.
Standard: Ist das Wort "Zensur" dann nicht doch zu scharf?
Rottenberg: Der Gropius-Bau setzte sich mit dem Banner "Freiheit für Ai Weiwei" für die Freilassung des chinesischen Künstlers aus dem Gefängnis ein. Hier verteidigte das Museum also Menschenrechte und setzte sich für einen Künstler ein, der seine Werke in der Heimat nicht zeigen darf. Im Falle des Nachbarlandes Polens hingegen entfernte der Gropius-Bau das Werk Artur Zmijewskis aus der Ausstellung, ohne auch nur Rücksprache mit dem Künstler und mit mir als der Kuratorin zu halten. Das nenne ich Zensur.
Standard: Wen repräsentiert Artur Zmijewski?
Rottenberg: Im Saal, in dem ich den Film "Berek" untergebracht habe, wählte ich die Exponate sehr sorgfältig aus. Es sind sehr persönliche Zeugnisse der Künstler, die den Krieg als Destruktion und Erniedrigung des Körpers verstehen.
Wir gehen sowohl mit den Namen der Konzentrationslager als auch mit der ganzen Kriegsthematik wie mit einem abhakbaren Wissen um. Wir fühlen nichts mehr. Wir wissen viel, aber wir fühlen nichts. Der Film "Berek" zeigt ausgezogene Menschen, nackte Körper in unfreundlicher Umgebung. Wenn die Nackten im Film erst in den Keller und dann in die Gaskammer gehen, dann muss uns dies an die tatsächliche Kriegssituation erinnern, als die durch ihre Nacktheit erniedrigten Menschen in die Todeszellen gepfercht wurden.
Standard: Gegen den Film "Berek" haben aber in erster Linie Juden protestiert. Würden Sie ihnen auch emotionale Abstumpfung beim Thema Holocaust vorwerfen?
Rottenberg: Möglicherweise handelt es sich hier um den Missbrauch ihrer Position als traumatisierte Personen. Ähnlich missbräuchlich wird in Polen der Begriff "Verletzung religiöser Gefühle" eingesetzt, um Künstler abzustrafen, die angeblich den christlichen Glauben desavouieren. Das Entfernen eines Kunstwerkes zu fordern, nur weil man es nicht versteht ...
Standard: Gereon Sievernich erklärt, dass er als Direktor des Gropius-Baus darauf achten müsse, was gezeigt werde, da nebenan einst Adolf Eichmann den Holocaust organisiert habe. Überzeugt Sie diese Argumentation nicht?
Rottenberg: Die Nachbarschaft des Sicherheitshauptamtes der Nazis hat mich in meiner Ausstellung davon befreit, alle Entsetzlichkeiten des Krieges zu zeigen. Ich fand die Idee von Miroslaw Balka gut, der im Ausstellungssaal über den Krieg ein Metallgitter auf dem Boden verlegte, das auch ein Gebäude der Topografie des Terrors umschließt. Warum diese Nachbarschaft das Zeigen des Filmes von Artur Zmijewski unmöglich machen soll, verstehe ich nicht. (DER STANDARD, Printausgabe, 25.11.2011)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.