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Der Versicherungsdatenauszug ist quasi ein "Kontoauszug der Sozialversicherungsdaten".

Foto: APA/BARBARA GINDL

Darf ein potenzieller Arbeitgeber einen Versicherungsdatenauszug vom Arbeitnehmer verlangen? Diese Frage stellte uns User Norbert G. im Rahmen der Serie "Sie fragen - Wir antworten". "Ich bin derzeit arbeitslos und bewerbe mich bei vielen Firmen und Institutionen. Unternehmen verlangen immer wieder diesen Auszug von mir. Dort stehen ja sehr sensible Daten. Darf der Arbeitgeber das?"

Bekanntes Problem

Dass nach dem Versicherungsdatenauszug im Rahmen von Bewerbungen oft gefragt wird, kann AK-Arbeitsrechtsexperte Günter Köstelbauer bestätigen: " Das wird telefonisch oft bei unseren Beratern nachgefragt." 

Sensible Daten

Auf dem Dokument sind alle früheren Arbeitsverhältnisse dokumentiert - ersichtlich ist bei welchen Arbeitgebern man gemeldet war. Angeführt sind aber auch Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld sowie Bezüge von Wochen-, Karenz- oder Krankengeld. Letzteres erhält man im Falle einer längeren Krankheit.

"Prinzipiell sind das Angaben, die den potenziellen Arbeitgeber nichts angehen", sagt Köstelbauer. Allerdings kläre das Dokument auch über Vordienstzeiten auf, die im Falle einer neuen Anstellung für die Einstufung im Kollektivvertrag benötigt würden. Dienstzeugnisse erfüllten diesen Zweck aber auch.

Keine Pflicht

"Bewerber sind nicht verpflichtet, den Versicherungsdatenauszug auszuhändigen, es ist keine absolute Notwendigkeit", sagt der AK-Experte. Allerdings sei das auch eine Zwickmühle für Jobsuchende: Die Frage sei, ob der unbequeme Bewerber nicht aussortiert wird, wenn er nicht bereit ist, den Auszug zu bringen. Und das lasse sich schlecht beweisen. (mat, derStandard.at, 28.11.2011)