Den Haag - Der Gaddafi-Sohn Saif al-Islam könnte nach Ansicht des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Luis Moreno-Ocampo, ein internationaler Prozess in Libyen gemacht werden. Das Einverständnis der Richter vorausgesetzt könnte das im niederländischen Den Haag ansässige Tribunal das Verfahren gegen Saif al-Islam in dessen Heimat führen, schrieb Moreno-Ocampo am Freitag dem Gericht. Bei seinem Besuch in Libyen in dieser Woche habe die neue libysche Führung diese Möglichkeit nicht ausgeschlossen, ihr aber auch bisher nicht zugestimmt.

Libyen könne beim IStGH auch darum ersuchen, dem am 19. November gefassten Saif al-Islam selbst den Prozess zu machen, heißt es in dem Schreiben Moreno-Ocampos, das der Nachrichtenagentur AFP vorlag. Eine dritte Möglichkeit sei, dem zweitältesten Sohn des getöteten Machthabers Muammar al-Gaddafi in Libyen den Prozess wegen Vorwürfen zu machen, die Den Haag nicht erhoben habe, während ihm vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag der Prozess wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemacht werde.

Der IStGH hatte am 27. Juni einen Haftbefehl gegen Saif al-Islam wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausgestellt. Er soll seinen Vater dabei unterstützt haben, einen Plan zur Niederschlagung der Mitte Februar in Libyen begonnenen Revolte "mit allen erdenklichen Mitteln" auszuarbeiten und in die Tat umzusetzen.

Die neue libysche Führung hatte Den Haag am Mittwoch darüber unterrichtet, dass sie Saif al-Islam selbst den Prozess machen wolle. Die Richter des IStGH erklärten am Donnerstag, es obliege "ausschließlich" den Richtern des Gerichts, über die Fortsetzung des weiteren Verfahrens gegen Saif al-Islam zu entscheiden. In seinem Schreiben an die Richter betonte Moreno-Ocampo indes, dass nationale Behörden ein Vorrecht bei der Strafverfolgung hätten. Laut eigenem Statut kann der IStGH gegen Beschuldigte, denen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen vorgeworfen werden, nur dann vorgehen, wenn die staatliche Gerichte dazu nicht willens oder nicht in der Lage sind. (APA)